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Geschrieben von diamondz am 19.03.2015, 16:16 Uhr

Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen - Konsequenzen?!

Wenn man den Vater nicht in die Geburtsurkunde einträgt...

...kann der Vater vor Gericht anklagen, dass er doch eingetragen wird?

...hat der Vater dann kein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn er nicht als Vater drinsteht?

...bekommt man keine Hilfe vom Staat, wenn kein Vater in der Geburtsurkunde steht?

Würde mich mal interessieren, eine Freundin meinte, sie möchte ihn nicht eintragen lassen, aber das ist dann eher ein Nachteil oder?

 
12 Antworten:

Re: Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!

Antwort von Leena am 19.03.2015, 16:38 Uhr

Es hat so seine Vor- und Nachteile, wenn man den Vater nicht angibt, obwohl man ihn angeben könnte - man sollte sich halt darüber im Klaren sein, was für Folgen was haben kann.

Wenn man den Vater angibt und der die Vaterschaft anerkannt (bzw. die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird), wird der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen - sonst nicht (bei nichtverheirateten Müttern).

Der Vater kann selbstverständlich auf Feststellung der Vaterschaft klagen, wenn die Mutter eine Klärung verweigert, der Vater diese aber will (wie gesagt, bei unverheirateten Müttern - sonst wird es potentiell komplizierter).

Wenn man juristisch nicht der Vater ist, hat man - grundsätzlich und zunächst - auch kein Umgangsrecht - kann aber auf Feststellung der Vaterschaft und Umgang etc. klagen... s.o.

Was für "Hilfe vom Staat" sollte man bekommen oder nicht, wenn man den Vater nicht angibt?

Wenn man ihn absichtlich nicht angibt, hat man keinen Anspruch auf UHV, das stimmt. Bzw. bekommt u.U. fiktiven Unterhalt gegengerechnet. Der Staat ist schließlich finanziell nicht dafür verantwortlich, wenn man Ansprüche nicht geltend machen, obwohl man sich das finanziell gar nicht leisten kann. ;-)

Ich wurde seinerzeit zweimal vom Jugendamt angeschrieben, die mir Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft angeboten haben, ich habe zweimal freundlich gedankt... und das war's dann, danach habe ich davon nichts mehr gehört.

Ich fand, in meiner konkreten Situation überwogen die Vorteile, ihn nicht anzugeben, daher habe ich die entsprechenden Nachteile billigend in Kauf genommen. Ist aber für viele ein sehr emotionales Thema, das weiß ich!

Ach so - das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen... das sollte man auch noch in seine Erwägungen einbeziehen und dem möglichst irgendwie gerecht werden.

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Re: Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!

Antwort von Holzkohle am 19.03.2015, 17:05 Uhr

Welchen "vernünftigen" Grund hat denn Deine Freundin, ihn nicht eintragen zu lassen?

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Re: Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!

Antwort von k10284 am 19.03.2015, 17:32 Uhr

Bei mir gab es auch keine vaterschaftsanerkennung. Ich hatte keinerlei Nachteile dadurch. Auch finanz. Unterstützung war kein Problem

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Re: Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!

Antwort von Leena am 19.03.2015, 18:02 Uhr

Na ja, man muss sich halt bewusst sein, dass man keinen Anspruch au UHV hat und bei Sozialleistungen, wenn man sie beantragen müsste, fiktiver Unterhalt angerechnet würde... wenn man finanziell autark ist, ist das alles aber kein Problem, klar. :-)

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Re: Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!

Antwort von Danyshope am 19.03.2015, 18:21 Uhr

Nicht nur das Unterhaltsansprüche wegfallen, gegenüber Vater und dem Staat, wenn Frau Hartz4 beantragt wird das dort berücksichtigt. Außer nie "normalen" Bedingungen sind eh durch, also Kind zu alt.

Was aber weitaus gravierender (auch) sein kann, das Kind kann nicht erben. Es hat auch keinen Anspruch auf Halbwaisenrente. Im Fall des Todes der Mutter gilt das Kind als Vollwaise. Da Kinder auch nicht "vererbt" werden können, sondern das Jugendamt/Familiengericht dann entscheidet, kann das im schlimmsten Fall dann auch Heim bedeuten. Und, mitunter können medizinische Gründe auch eine wichtige Rolle spielen. Es gibt nicht wenige Erbkrankheiten wo das durchaus wichtig sein kann.

Davon ab haben nicht wenige Kinder später ein Problem damit, wenn sie eben nicht wissen wo ihre Wurzeln liegen. Was nicht heißt das es sein muss, sondern das es eben sein kann. Und ich persönlich finde, spätestens dann sollte Frau eine gute Antwort parat haben warum die dem Kind diese vorenthält.

Dann alles nur damit der Vater nicht die Möglichkeit des Umgangs hat oder evtl das gemeinsame Sorgerecht (was eh überbewertet) wird beantragen könnte?

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Re: Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!

Antwort von mf4 am 19.03.2015, 18:57 Uhr

aha... eine Freundin... wir wissen doch, dass es um dich geht und warum

Er will Vater sein und er kann es einklagen als Vater anerkannt zu werden und hat dann Rechte und Pflichten. Wie weit er Umgang bekommt wegen seiner Drogenvergangenheit usw. steht auf einem anderen Blatt.

Wenn ein Kindsvater nicht zahlen kann gibt es
z.B. UnterhaltsVORSCHUSS, welcher so heißt, weil das Jugendamt es dem Vater vorschießt und sie wollen wen der es zurückzahlt... den Vater.
Es könnte auch Hartz4 fürs Kind geben und wenn das durch Unterhalt gedeckt werden könnte dann sollte die Mutter diesen auch bekommen bzw. das Jobcenter wird den nicht-gezahlten Unterhalt - der dann als H4 fließt - vom Kindsvater zurück wollen.

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Re: Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!

Antwort von Sternenschnuppe am 20.03.2015, 6:43 Uhr

Das mit der "Freundin" halte ich auch für sehr sehr auffällig.

Solange man sich selbst finanzieren kann, muss man gar nichts angeben.
Sobald man was beantragt ( außer Kinder und Elterngeld ) und sagt "unbekannt" erschleicht man sich durch falsche Angaben Sozialleistungen!

Der potentielle Vater kann natürlich klagen, und wird dann auch eingetragen.
Vor und Nachteile sind ansonsten ja genannt.

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Re: Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!

Antwort von Tristania1704 am 20.03.2015, 9:17 Uhr

Der Vater meines Sohnes wurde auch uf Vaterschaft getestet, gerichtlich als Vater festgestellt - trotzdem steht er nicht in der Geburtsurkunde. UVG habe ich trotzdem bekommen. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Geburtsurkunde gibt es ja direkt nach der Geburt, ich wusste wer der Vater ist, trotzdem hab ich ihn nicht eintragen lassen. Hab den Vater beim Jugendamt angegeben, er hat den Test verlangt. Bis das durch war war mein Sohn schon ein halbes Jahr alt, die Geburtsurkunde also auch. ;-)

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Dann ist die Urkunde veraltet.

Antwort von Sternenschnuppe am 20.03.2015, 9:25 Uhr

Nach Feststellung geht automatisch eine Meldung ans Standesamt und es erfolgt eine Eintragung im Abstammungsblatt.
Die alte Urkunde ist ungültig, aufgrund der Veränderung der Stammdaten.

Und : Du hast ihn angegeben beim Amt. Alles richtig also.

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Re: Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!

Antwort von shinead am 20.03.2015, 9:30 Uhr

Ich habe zwei Geburtsurkunden.

Eine ohne Angabe des KV (vor der Anerkennung) und eine mit Angabe des KV. Erstere ist natürlich veraltet, hat aber aus Sentimentalitätsgründen einen Platz im Familienstammbuch.

Hol' Dir einfach mal eine aktuelle Urkunde. Da gibt es nämlich einen Zusammenhang...

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Meiner hat 3 :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 20.03.2015, 10:30 Uhr

Ohne Vater
Mit leiblichem Vater nach gerichtlicher Feststellung
Mit meinem Mann nach Adoption

Der kleine Bruder hat nur eine und fühlt sich benachteiligt :-)

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Re: Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!

Antwort von susafi am 22.03.2015, 21:05 Uhr

Ob er sich das einklagen kann, keine Ahnung... ich habe jedenfalls 3 Geburtsurkunden ohne Vater... weil die Vaterschaftsanerkennung einfach danach gemacht wurden...

ja man hat aufgrund der Vaterschaftsanerkennung natürlich auch Rechtsanspruch auf staatl. Hilfe... und natürlich hat der Vater dennoch ein Umgangsrecht...

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