Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Helena83 am 01.02.2017, 7:13 Uhr

Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?

Ganz wichtig noch, solange er bei euch wohnt, kopiere alle wichtigen Unterlagen solange er nicht da ist. Lohnzettel usw. Daß wird dir die Berechnung erleichtern. Und kündigen darf er nicht, wenn er unterhaltspflichtig ist. Lass dir beim Jugendamt einen Unterhaltstitel erstellen.

 
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