Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 04.02.2017, 8:08 Uhr

...und als Zuckerchen obendrauf...

das mußt du anders sehen, spiky, denn wenn er nicht ins nächste nest flüchten kann, nicht zu seinen eltern will und er sich keine wohnung leisten kann, da kaution, umzug nebst der miete ja auch was kosten, dann hat sie ihn noch länger da wohnen.
wie ich

die ap ist zwar nicht verheiratet, aber immerhin steht er mit im mietvertrag, also die gesetzlichen fristen zur beendigung des mietvertrages sollte sie ihm m.e. schon geben. und auch dann müsste sie u.u. erst mal klagen.

ich sage es immer wieder: wenn eine(r) nicht will (und sich "normal" benimmt), dann kannst du nichts erzwingen.

 
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