Geschrieben von Witch am 05.04.2015, 19:41 Uhr |
Frage
Kann mir jemand beantworten, ob,- wenn mein Ex- Partner jetzt nun doch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommt ( und sei es nur, weil er Arbeit und ich nicht und eine größere Wohnung hat und ich eben nicht diesen Wohnraum bieten kann)- und stellen wir uns vor, mein Kind wird nicht wie er bisher immer den Wunsch geäußert hat,bei mir bleiben zu wollen, sondern weil Papa jetzt über die Ostertage sein Zimmer renoviert hat und heute mit ihm was unternimmt ( was er seit der Trennung bisher nicht wirklich tat, und nun aber verstärkt) sagen wird, er will doch bei Papa bleiben. Zu einen späteren Zeitpunkt,- sagen wir Ende des Jahres- wieder verstärkt sagt er möchte zu mir, noch einmal vor dem Gericht stehen? Oder ist das, was Gericht in einigen Tagen festlegen wird, unwiderruflich?
- Frage - Witch 05.04.15, 19:41
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