Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Snief am 03.04.2015, 14:56 Uhr

kann sozialamt die nennung des kindsvaters erzwingen?

hallo ihr lieben,

ich würde gern wissen, was passiert, wenn man den unterhaltsvorschuss nicht beantragt, aber sozialhilfe bezieht.

kürzt das sozialamt dann nur die leistung (meine oder die des kindes?) um den unterhaltsvorschuss?

und eine weitere:

darf das sozialamt die leistung vor der geburt, mit beginn des mutterschutzes, einstellen, wenn man den kindsvater nicht angibt, obwohl man aus gesundheitlichen gründen leistungen bezieht, nicht schwangerschaftsbedingt (mutterschutz) und keine vaterschaftsanerkennung vorliegt?

kann einem der alleinerziehenden-zuschlag genommen wegen bei obiger konstellation?

danke.

 
8 Antworten:

Re: kann sozialamt die nennung des kindsvaters erzwingen?

Antwort von mf4 am 03.04.2015, 15:28 Uhr

Das Sozialamt oder Jobcenter springt in dem Falle für Unterhalt ein, den der Vater als UH oder z.B. das JA in Form von UH-Vorschuss leisten würde.

Logisch, will das Amt die Kohle von wem anderen haben und du als Empfänger bist verpflichtet anzugeben, wo es etwas zu fordern gäbe.

Wenn du dir leisten kannst etwas nicht zu beantragen und auf die Summer zu verzichten... warum nicht aber wer SH oder ALG2 bekommt kann sich den Luxus des Schweigens nicht leisten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Unterhhaltspflicht vorrangig

Antwort von Ralph am 03.04.2015, 15:32 Uhr

Der werdende Kindesvater ist Dir unterhaltsverpflichtet, für Schwangerschaftskleidung zuständig usw., das ist ein vorrangiger Anspruch, der durchzusetzen ist. Erst wenn der nicht reicht, springt die Solidargemeinschaft ein.

Unterhaltsvorschuß wird als Einkommen angerechnet, auch wenn der abgelehnt wird, weil Du den Kindesvater nicht angibst.

Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltspflicht vorrangig

Antwort von Snief am 03.04.2015, 15:42 Uhr

Habe im Internet folgendes zum Thema Unterhalt vor der Geburt gefunden:

"Die Kindesmutter ist hinsichtlich der Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor der Geburt in ihrer Entscheidung völlig frei. Für das Entstehen des Unterhaltsanspruchs bereits 4 Monate vor der Entbindung muss jedoch die Schwangerschaft ursächlich für das Nichtausüben der Erwerbstätigkeit sein und nicht irgendwelche anderen Gründe."

Demnach bestünde kein Anspruch vor der Geburt, da die Schwangerschaft nicht ursächlich für das Nichtausüben der Erwerbstätigkeit ist. Wäre ja sonst auch beim Jobcenter Kundin, nicht beim Sozialamt.

Weitere Nachteile ausser, dass das Sozialamt den Unterhaltsvorschuss anrechnet, er mir faktisch fehlt, gibt es nicht?

Danke nochmals.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltspflicht vorrangig

Antwort von mf4 am 03.04.2015, 15:47 Uhr

Ich denke schon...
Unterhalt ist ja wesentlich mehr als UH-Vorschuss und demzufolge KÖNNTEST du/ihr wesentlich mehr haben und weniger vom Amt bekommen.

Es wird das Amt schon interessieren, ob der KV zahlen könnte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Du bringst einiges durcheinander...

Antwort von Ralph am 03.04.2015, 16:00 Uhr

Ob Du arbeitest oder nicht ist Deine Entscheidung, richtig. Allerdings gehört dazu der kleine, aber nicht unbedeutende Zusatz "wenn Du es Dir leisten kannst!".

Der GESETZLICHE Mutterschutz greift spätestens 6 Wochen vor dem Entbindungstermin, wenn keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vater in der Pflicht. Du hast diesen Unterhalt durchzusetzen oder den Ämtern die Daten des werdenden Kindesvaters mitzuteilen, damit diese an den Vater herangehen und die Zahlungsfähigkeit prüfen können. Das ist auch das normalste von der Welt. Warum soll der Steuerzahler einem solventen Kindesvater seine Zahlungspflichten abnehmen?

Und warum solltest Du nicht beim Jobcenter den Leistungsantrag stellen? Bist Du vom Rententräger erwerbsunfähig geschrieben? Oder beziehst Du Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Du bringst einiges durcheinander...

Antwort von Snief am 03.04.2015, 16:10 Uhr

Ja, bin voll und unbefristet erwerbsunfähig. Daher ist das Jobcenter nicht zuständig. Die EM-Rente wird durch Grundsicherung aufgestockt.

Was passiert bei Nicht-Angabe? Nur Kürzung der Leistung, was ich in Kauf nehme oder mehr?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Du bringst einiges durcheinander...

Antwort von mf4 am 03.04.2015, 16:21 Uhr

Kürzung der Leistung kannst du dir leisten? Wir reden hier ggf. von hunderten Talern, die der Kindsvater für dich und das Baby zahlen müsste.
Wenn man dir die fiktiv anrechnet dann musst du dir aber verdammt viel zur Seite gelegt haben um leben zu können mit Kind.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Für das Amt stellt sich eine andere Frage...

Antwort von Ralph am 03.04.2015, 16:41 Uhr

Der Grundsatz der Sozialhilfe hat sich nicht geändert, und der lautet, daß hilfebedürtig ist, wer sich nicht selbst helfen kann.

Helfen kann man sich durch viele Dinge, unter anderem dadurch, daß man verpflichtete Ämter und Personen in die Pflicht nimmt. Du hast z.B. den Rentenversicherungsträger in die Pflicht zu nehmen, was ja auch geschehen ist. Jetzt kommt aber jemand dazu, der dem Kind, aber auch Dir zu Unterhalt verpflichtet ist. Das Kind ist unstreitig, inwieweit bei Dir die Erwerbsunfähigkeit hineinspielt, müssen Fachleute beantworten.

In Deinem Fall könnte sich das Amt im Worstcase komplett auf die Hinterbeine stellen und entscheiden, daß Du möglicherweise bestehende vorrangige Ansprüche nicht prüfen und ggf. auch nicht durchsetzen willst, deshalb eine konkrete Prüfung Deiner Ansprüche nicht möglich ist und deshalb die Leistuing komplett ablehnen. Nur einmal angenommen, der Vater verdient 6000,- € netto, dann hat das Kind soviel Anspruch, daß Ihr beide davon leben könnt.

Und noch einmal: Warum soll der Staat evtl. leisten, wenn es jemanden gibt, der evtl. alles zahlen muß?

Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.