Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von crazysunshine am 22.03.2013, 8:07 Uhr

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Hallöchen,
hab grad den beitrag gelesen und eure antworten bezüglich was passiert wenn mir was passiert.. das kind kommt zum vater und und und..

nun ist bei mir ja eine etwas andere situation...
also mein sohn hat keinen kontakt zu seinem Vater, der hatte auch kein interesse, dann kamen zwei anzeigen wegen häuslicher gewalt, wegen denen wurde festgelegt das er zu uns keinen kontakt aufbauen darf. somit haben die ja auch keine bindung aufgebaut.

nun stellt sich mir aber die frage.. wenn mir was passiert, kommt luis dann trotzdem zu ihm? oder ändert sich das wegen der vorgeschichte.
kann ich da zur not irgendwie vorbeugen?
Also irgendwie beim Notar n schreiben aufsetzen das Luis zu meinen eltern kommt? oder zu verwandten?


LG Svenja

 
14 Antworten:

Re: Frage zum Beitrag unten drunter

Antwort von Helena83 am 22.03.2013, 8:18 Uhr

hab eine ähnliche Frage unten auch gestellt. Bin gespannt auf die Antworten.

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Zusatz!!! Habe das ASR... ot

Antwort von crazysunshine am 22.03.2013, 8:25 Uhr

...

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Re: Frage zum Beitrag unten drunter

Antwort von mf4 am 22.03.2013, 9:03 Uhr

Sorgerechtsverfügung...

man kann aufschreiben wen man möchte
wer auf keinen Fall darf

Wenn es einen anderen Elternteil gibt wird dieser erstmal zur Debatte stehen aber wenn er nie Kontakt hatte und es eine andere Bezugsperson gibt dann wird das Gericht auch in dem Sinne entscheiden.

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Sorgerechtsverfügung

Antwort von crazysunshine am 22.03.2013, 9:47 Uhr

Danke für den tipp das werde ich wohl machen..

Muss ich dabei irgendwas beachten? außer das ich es handschriftlich verfassen muss?

oder kann ich mich da an irgendeine stelle wenden die mir tipps gibt?

Liebe grüße
SVenja

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Re: Sorgerechtsverfügung

Antwort von mf4 am 22.03.2013, 10:13 Uhr

Handschriftlich

es gibt VORDRUCKE (auch im Netz)

das ist easy auszufüllen

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Re: Frage zum Beitrag unten drunter

Antwort von Ruhrgirl am 22.03.2013, 10:17 Uhr

SORGERECHTSVERFÜGUNG-MUSTER:

http://www.verfuegungszentrale.org/cms/upload/pdf/Formulare/DVZ_Sorgerechts_II_M_nichtdruckbar.pdf

Finde ich ganz gut gemacht und JA, sie MUSS sogar handschriftlich aufgesetzt werden!

LG

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Re: Sorgerechtsverfügung

Antwort von mf4 am 22.03.2013, 10:17 Uhr

ich schick dir einen Link per PN

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Re: Frage zum Beitrag unten drunter

Antwort von crazysunshine am 22.03.2013, 12:19 Uhr

Danke für die links...

werde mich da mal einlesen und entscheiden wen ich eintragen werde ist ja auch nicht eine entscheidung die man mal eben so trifft...

Weil nach unserer vorgeschichte möchte ich nicht das er zur väterlichen seite kommt...

Liebe grüße
Svenja

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Re: auch bei GSR?

Antwort von Helena83 am 22.03.2013, 14:29 Uhr

kann man das auch machen bei GSR?

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Re: auch bei GSR?

Antwort von mf4 am 22.03.2013, 14:41 Uhr

Wenn es GSR gibt gibt es sicher auch Kontakt zum Vater... dann würde ich das aber mit ihm bereden und nicht einfach verfügen, dass die Kinder nicht zu ihm kämen. Und natürlich ist nicht automatisch der getrennte Vater außen vor... es ist eine Verfügung, die im Streitfall vom Gericht geregelt wird.
Eine Organ- oder Patientenverfügung betrifft nur dich. In dem Falle aber die Kinder also ist das was darin steht nicht Gesetz.

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Re: auch bei GSR?

Antwort von Helena83 am 22.03.2013, 14:54 Uhr

nein, er hat sie seit einem Jahr nicht gesehen und wird es auch weiterhin nicht tun.

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Re: Nachtrag

Antwort von Helena83 am 22.03.2013, 14:58 Uhr

Der Kleine war 1 Jahr alt als wir uns trennten. In den 2 Jahren, die wir getrennt sind, hat er sie 5 mal gesehen. Und seitdem ein Jahr ganricht mehr. Der Kleine kennt ihn nicht. Er weiß zwar, das ist der papa, aber mehr auch nicht. Immer musste ich ihn drängen, dass er die Kinder sehen soll. Von den 5 mal habe ich sie 3 mal selber hingefahren, sonst wäre es garnicht zustande gekommen. Und zu so einem sollen die dann? Stell ich mir schrecklich vor...
Und das ist jetzt nicht aus der Sicht einer Exfrau sondern aus meinem Mutterherz

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Re: Nachtrag

Antwort von shinead am 22.03.2013, 17:01 Uhr

Sprich da mal mit dem Jugendamt. Die sind dir auch bei der Erstellung einer SR-Verfügung behilflich.
Ich habe dort meine hinterlegt und ausführlich über meine Beweggründe gesprochen.

Wenn das Kind den Vater (Sorgerecht hin oder her) nicht kennt, kann es nicht im Interesse des Kindes sein, dort hin zu müssen!

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Re: Nachtrag

Antwort von crazysunshine am 22.03.2013, 17:53 Uhr

das ist ne super idee, da werd ich am montag mal anrufen und nachfragen wegen nem Termin....

ja ich dachte das nämlich auch.. das kind würde dann ja zu fremden kommen...
und da ich sehr schlechte erfahrungen gemacht habe als es noch kontakt gab.. kind wurde nicht gewickelt, es gab kein essen ich musste noch essen hinbringen und so...
dann verschwand auch schon ruck zuck das interesse und ich musste ihn überreden den kleinen zu holen, dann wurd eine runde um den block gemacht von 15 minuten und dann wurd eine stunde mindestens mit mir vor der haustür rumdiskutiert.. das hab ich einige zeit mitgemacht, als ich dann abblockte war es dann auch mit dem kontakt...wir wollten dann nochmal über das besuchsrecht reden und er kam vorbei als der kleine schlief...
dann kam das mit den zwei anzeigen zustande und drohungen stalking und sowas..

da will man ja nicht das sein kind dort hin kommt...

also am montag ran ans telefon...

Vielen lieben dank

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