Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von erdnusslove am 30.07.2012, 12:18 Uhr

frage zu vorteilen alleinerziehender....von unten hochhol v.a. steuerklasse...

....hey,

wie ist das mit diesem kinderfreibetrag, kann ich den als alleinerziehende auf mich übertragen? oder hab ich den garnicht?

und bei steuerklassen hab ich nur gehört, dass man nicht mehr in II kommt....oder?
Wie ist das eigentlich,wenn ich alleine die KiTa bezahle (voll), kann ich das geltend machen? Und weiß zufällig jemand, ob sich ein Arbeitszimmer lohnt? Ich überlege grade wegen Umräumen der Wohnung: Ob ich Wohnen und Arbeiten oder Wohnen und Schlafen zusammenlege...

LG

 
10 Antworten:

Re: frage zu vorteilen alleinerziehender....von unten hochhol v.a. steuerklasse...

Antwort von Keks10 am 30.07.2012, 12:21 Uhr

http://www.cecu.de/steuerklasse-2.html

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Kennt jemand noch andere NEWS?

Antwort von erdnusslove am 30.07.2012, 12:26 Uhr

interessant, ich habe mal gelesen (vor kurzem), dass die steuerklasse II wegfallen soll....

gut für uns :)

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Re: Kennt jemand noch andere NEWS?

Antwort von Holzkohle am 30.07.2012, 12:47 Uhr

den halben Kinderfreibetrag kannst Dir bei der Steuererklärung wiederholen. Dein Ex hat ja auch ein 0,5-Kind auf seiner "Steuerkarte", Du kannst Dir die Hälfte ebenfalls zuschreiben lassen, wenn Du einen Haken setzt bei "Kind lebt dauerhaft bei mir" oder wenn der KV 75% seiner Unterhaltszahlungen nicht nachgekommen ist.

Den Kindergarten kannst ebenfalls komplett auf der Steuererklärung angeben, Beitragsbescheid beifügen.

Die LSK II erhält man nicht mehr "einfach so" sondern man muss das dem Finanzamt anzeigen. Angeblich jedes Jahr aufs Neue. Musste ich allerdings nie.

Wie es sich mit Büro im Haushalt verhält, weiß ich nicht.

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Re: Kennt jemand noch andere NEWS?

Antwort von erdnusslove am 30.07.2012, 12:52 Uhr

Naja, Kind lebt ja zunächst bei mir, bis das mit dem Wechselmodell Option hat. Und er zahlt keinen Unterhalt (einvernehmlich). Also kann ich das zunächst auf mich übertragen lassen oder muss KV einwilligen?

Ruft man da einfach bei Finanzamt an? Sorry, bin Neuling.

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Re: Kennt jemand noch andere NEWS?

Antwort von Möhrchen am 30.07.2012, 13:03 Uhr

Naja, die II heißt ja nur, daß Du weniger Steuern vorauszahlst...also unterm Strich bringt sie dir nicht wirklich viel. Aktuell weiß ich es gar nicht...bei meiner letzten TZ-Stelle waren das 25 Euro oder so, die ich dadurch mehr hatte...dafür gabs zum Jahresende nur noch 150 Euro zurück oder so...da muß man je nach AG aufpassen, daß der Schuß nicht nach hinten losgeht und man unterm Strich noch nachzahlen muß, wenn der AG da nur minimal abführt. Bei mir hat das FA das letztes Jahr auch erst mal nicht anerkannt und erst mal vermutet, daß da noch jemand bei mir gemeldet ist ;-)

Rechne es Dir doch durch mit dem Steuervorteil...ich glaube, das bringt nur was, wenn man recht gut verdient und ich gehe doch davon aus, daß Dein Ex sich nicht so lange in dieser Situation befinden wird...klingt gerade so, als wolle er sich da "einrichten"?! Sonst würde ich da mal genauer rechnen.

Du wirst so auch keinen Unterhaltsvorschuß erhalten, aber das ist Dir sicher klar und ich drück Dir die Daumen, daß das finanziell nicht nach hinten losgeht.

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Re: Kennt jemand noch andere NEWS?

Antwort von Holzkohle am 30.07.2012, 13:17 Uhr

bei mir waren es damals auch nur 30 Euro, die ich durch die II mehr bekam...

Wenn das Kind im Wechselmodell lebt, dann hast auch kein Anrecht auf das halbe Kind von dem KV, da das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei ihm wie auch bei Dir hat zu gleichen Teilen.

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Häusliches Arbeitszimmer...

Antwort von Leena am 30.07.2012, 13:21 Uhr

"Und weiß zufällig jemand, ob sich ein Arbeitszimmer lohnt? Ich überlege grade wegen Umräumen der Wohnung: Ob ich Wohnen und Arbeiten oder Wohnen und Schlafen zusammenlege..."

...geht es um ein beruflich genutztes Arbeitzeit, für eine Tätigkeit, bei der Dein Tätigkeitsmittelpunkt in Deinem häuslichen Arbeitszimmer liegt (Werbungskostenabzug grundsätzlich ohne Beschränkung) oder für die Dein Arbeitgeber Dir keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (abzugsfähige Kosten max. 1.250 Euro)? (Sorry, habe gerade so gar keine Ahnung, was Du beruflich machst.)

Wieviele Zimmer hast Du denn in der Wohnung?

Nach der Rechtsprechung kann ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn die Wohnung für den sonstigen Lebensbedarf groß genug ist. Also wenn Du z.B. eine 2-Zimmer-Wohnung hast, dann kann grundsätzlich nicht ein Zimmer davon als Arbeitszimmer anerkannt werden, weil man davon ausgehen muss, dass das Zimmer eben doch nicht nur komplett und zu 95% als Arbeitszimmer beruflich genutzt wird.

Falls Du dazu noch Rückfragen hast... gerne. ;-)

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Re: frage zu vorteilen alleinerziehender....von unten hochhol v.a. steuerklasse...

Antwort von Hannah80 am 30.07.2012, 13:28 Uhr

einvernehmlich auf unterhalt verzichten? warum das denn? ich hab auch noch keine ahnung ob und wieviel meiner zahlen will aber ich würde NIE komplett drauf verzichten. und selbst wenn ich es nicht wirklich brauche wirds geld halt angelegt so das das kind irgendwann mal was davon hat......

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Re: frage zu vorteilen alleinerziehender....von unten hochhol v.a. steuerklasse...

Antwort von Milia80 am 30.07.2012, 13:43 Uhr

wie rechnet man sich denn durch ob 1 oder 2 besser ist?

dein ex ist doch eh h4 empfänger und wird es wohl bleiben-sollte er weiterhin so anspruchsvoll sein- daher würdest du wohl eh uhv bekommen, warum du auf diesen verzichtest ist mir ein rätsel.

und auf der steuerkarte brauch er da auch kein kind.

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Re: frage zu vorteilen alleinerziehender....von unten hochhol v.a. steuerklasse...

Antwort von Hannah80 am 30.07.2012, 14:23 Uhr

hier kann man z.b. rechnen lassen:
http://www.nettolohn.de/

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