Geschrieben von 78bunny am 11.06.2011, 23:59 Uhr |
Frage zu Kontaktsperre, bzw. Rückkehrverbot
Hallo,
wenn jemand von der Polizei ein Rückkehrverbot erteilt wird, und ich würde mich mit ihm treffen, würde es dann Probleme geben?
lg bunny
wie?
Antwort von Keksraupe am 12.06.2011, 10:08 Uhr
was?
ich verstehe nicht, was du meinst
hat dieser jemand eine Kontaktsperre zu DIR? Muss di enicht ein GERICHT festlegen? so etwas kann man über den Anwalt einklagen...
die Polizei kann kurzzeitige Platzverweise erteilen, mehr aber doch auch nicht, oder?
keine Ahnung, bin keine juristin
wenn du aber doch eine Kontaktsprerre zu ihm wolltest, warum willste dich dann mit ihm treffen?
Re: Frage zu Kontaktsperre, bzw. Rückkehrverbot
Antwort von Giuli09 am 12.06.2011, 20:47 Uhr
nein würde es nicht!!! rückkehrverbot is aber das falsche wort, wegweisung wäre es gewesen!! das heißt soviel das er oder sie für 14 tage deine wohnung nicht betreten darf!! hoffe du hast das gemeint!! und das schliesst auch kontakte ein, sofern er oder sie diese aufnimmt!!!
Re: Frage zu Kontaktsperre, bzw. Rückkehrverbot
Antwort von Keldana am 13.06.2011, 11:19 Uhr
Hi !
Warum sollte es da Probleme geben, denn mal ehrlich, wen interessiert schon, was die Polizei sagt.
Also manchmal frage ich mich ernsthaft, ob die Menschen auch mal ihr Hirn einschalten, BEVOR sie eine Frage stellen.
Re: Frage zu Kontaktsperre, bzw. Rückkehrverbot
Antwort von Savanna2 am 13.06.2011, 22:10 Uhr
was soll die Antwort denn?
auf sowas kann man auch verzichten, noch nie erst gesagt dann gedacht?