Geschrieben von Sunny76 am 13.08.2012, 10:11 Uhr |
Frage weg Negativ-Bescheinigung
Mein Sohn kriegt sein erstes Girokonto. Jetzt fehlt nur noch der Pass (der ist da) und die Negativ-Bescheinigung. Aber irgendwie finde ich den Ordner nicht, wo die drin ist
Geht das auch ohne? Reicht das der Bank nicht, wenn ich denen sage, dass ich das alleinige SR habe? Oder kann ich mir schnell eine neue vom JA schicken lassen bzw kostet die was?
Re: Frage weg Negativ-Bescheinigung
Antwort von Sternenschnuppe am 13.08.2012, 10:15 Uhr
Soweit ich weiß muss die eh recht aktuell sein.
Ruf einfach an, die schicken das dann zu.
Re: Frage weg Negativ-Bescheinigung
Antwort von Birgit22 am 13.08.2012, 10:52 Uhr
Nein, hat bei unserer Bank nicht ausgereicht.
Ich musste alles anschleppen, von Geburtsurkunde, bis Sorgerechtserklärung, lus Vaterschaftsanerkennung, weil der Vater damals noch nicht in die Geburtsurkunde eingetragen wurde.
Bei uns verstanden die da keinen Spaß, und hätten sich mit einer läppschen Auskunft meinerseits nicht zufrieden gegeben.
Banken wollen alles schriftlich.
Birgit
Re: Frage weg Negativ-Bescheinigung
Antwort von taram am 13.08.2012, 10:59 Uhr
Die darf eigentlich nicht älter als 7 Tagen sein - könnte ja sein, dass es sich schnell ändert
Anruf genügt oft
Antwort von 32+4 am 13.08.2012, 11:04 Uhr
wie oft erneuert ihr denn die negativbescheinigung?
ich habe bei maxi jetzt zweimal erneuern müssen und warte jedesmal 3-4 monate, bis sie zugeschickt wird.
(maxi wurde in einem anderen BL geboren)
brauchte die bescheinigungen erst vor kurzem und weil sie nicht tageaktuell *augenroll* war, reichte ein anruf der behörde/bank beim JA aus.
Echt?
Antwort von Sunny76 am 13.08.2012, 11:57 Uhr
Das ist mir neu.....ich hab die bis jetzt 2mal gebraucht. 1mal beim Umzug nach der Trennung und 1mal bei der Schulanmeldung (glaub ich).
Ich hab jetzt angerufen und sie schickt mir sie zu. Dauert allerdings etwas länger, weil meiner ja auch woanders geboren ist.
Re: Frage weg Negativ-Bescheinigung
Antwort von chartinael am 13.08.2012, 12:42 Uhr
ich habe nur an eidesstatt versichert, daß ich das asr habe. das hat gereicht.
Re: Frage weg Negativ-Bescheinigung
Antwort von spiky73 am 13.08.2012, 12:45 Uhr
hmmm, aus welchen gründen auch immer habe ich die nie wirklich "zwingend" gebraucht.
gut, bei der sparbuch-/kontoeröffnung. aber noch nicht mal in kindergarten oder schule hat man darauf gepocht. da hieß es dann "na gut, dann kopieren wir die halt mal mit". und das waren jeweils die bescheinigungen, die ich kurz nach der geburt der kinder angefordert hatte, und die sind inzwischen schon 12 und 4 jahre alt.
ob sich dann hinter den kulissen nochmals rückversichert wurde, dass das immer noch der aktuelle stand ist, weiss ich natürlich nicht.
aber hier ist ja alles eh recht ländlich, jeder kennt so ziemlich jeden, und daher wird das vielleicht weniger eng gesehen.
der beamte bei uns im ordnungsamt (pass- und ausweisstelle) war z.b. ein spielkamerad meines bruders, den kenne ich schon seit kindergartentagen. der zweifelt da auch nicht an, dass ich ihm was vom pferd erzähle, man kennt sich einfach und traut sich auch über den weg...
Re: Frage weg Negativ-Bescheinigung
Antwort von mf4 am 13.08.2012, 19:15 Uhr
Reicht der Bank NICHT.
Die Bescheinigung gilt einige Monate und du wirst eine aktuelle brauchen.
Re: Frage weg Negativ-Bescheinigung
Antwort von nane973 am 13.08.2012, 19:56 Uhr
Hm, meine Bank braucht die Bescheinigung nicht. Zu dem Zeitpunkt kannten wir (Bank + ich) allerdings auch den Begriff "Negativbescheinigung" nicht. Ich hatte nur vor Ort gefragt, warum ich gemeinsames Sorgerecht bescheinigen muss um nachzuweisen, das ich nicht das alleinige habe und auf der anderen Seite das alleinige nachweisen soll um zu beweisen, das ich kein gemeinsames habe *Kopfkratz*. Das konnten sie mir nicht beantworten und haben mir das Konto so eröffnet...
Re: Frage weg Negativ-Bescheinigung
Antwort von Dani01 am 13.08.2012, 21:13 Uhr
Hallo,
ich habe meine vor ca. 10 Jahren machen lassen und nie erneuert und es wurde nie nach einer neuen gefragt, bei keiner Kontoeröffnung, schlicht nirgends !
LG
D.
Re: Frage weg Negativ-Bescheinigung
Antwort von Tinsche79 am 15.08.2012, 1:05 Uhr
Hallo Sunny,
ich hab grad gestern bei meiner Jugendamts Tante vorbei geschaut deswegen. Die Negativbescheinigung muss immer vom Geburtsort beantragt werden bzw. eingeholt werden. Wenn du die brauchst, musst du sie immer aktuell beantragen. Ich hatte letztes Jahr eine bekommen, aber die war nicht mehr gültig. In 4 Wochen könnte sich hinsichtlich des Sorgerechts ja wieder was ändern, hieß es als Begründung.
Der Bank reicht deine Info so nicht aus. Die wollen unbedingt diese negativ Bescheinigung sehen. Kosten tut sie nichts, aber schnell kriegst du sie nicht. Bei mir hat es jetzt 2 Wochen gedauert bis sie da war.
LG, Tina
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