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Geschrieben von Charlotte2017 am 24.10.2016, 22:03 Uhr

Ex polizeilich abmelden

Hallo ihr lieben
Kennt sich jemand damit aus?
Mein Ex ist NUR polizeilich bei mir gemeldet.
Er steht nirgends drin. Hatten das nur wegen seiner Post gemacht.
Seit dem es jetzt so vorbei ist, baut er sch**sse, säuft, nimmt Drogen und schlägt einfach Menschen zusammen. So kannte ich ihn nicht. Na happy Birthday und ich möchte nicht, dass irgendwann nachts oder morgens die Polizei bei mir vor der Tür steht wegen ihm ! >.<
Daher will ich ihn einfach polizeilich abmelden.
------>Geht das?????? Also nochmal
Ich bin alleinige Mieterin, es ist MEINE Wohnung
Er ist da NUR polizeilich gemeldet. Hat also keinerlei Rechte wenn ich ihn raus schmeiße.
Danke schon mal

 
25 Antworten:

Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von mf4 am 24.10.2016, 23:12 Uhr

Geh zum EW-Meldeamt und dann ist er unbekannt verzogen.

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von shortie am 25.10.2016, 9:30 Uhr

Wenn er da nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, beim Einwohnermeldeamt abmelden. Ich machte das vor einigen Jahren, als Ex unbekannt verzog.
Musste versichern, dass er wirklich nicht mehr da wohnt und dass ich nicht weiß, wo er ist.

Es gibt keine polizeiliche Meldung. Fragst du für dich oder willst du was anderes?

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von Marinaelena am 25.10.2016, 13:15 Uhr

Also ich habe noch nie vom "polizeilichen Melden" gehört, das geht doch immer normal beim Einwohnermeldeamt... verwechselst du vielleicht was?

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von Lita am 25.10.2016, 14:28 Uhr

Du meinst sicher eine postalische Meldeadresse, nicht eine polizeiliche, oder? Postalische Meldeadressen sind nicht unüblich, werden zum Beispiel von Obdachlosen genutzt, damit die irgendwo ihre Post einsammeln können. Das ist aber nix offizielles und da würde es im Prinzip ausreichen wenn du seinen Namen vom Klingelschild entfernst und die Post mit "unbekannt verzogen" wieder wegschickst.

Eine polizeiliche Meldeadresse gibt es so weit ich weiß nicht. Es gibt eine "ladungsfähige" Anschrift für Behördenkram. Aber das ist dann auch die Adresse, wo du offiziell gemeldet bist. Ist dein Ex in deiner Wohnung gemeldet ohne dort zu wohnen, ist das m.E. ein Verstoß gegen das Meldepflichtgesetz. Das würde ich schnellstens ändern. Zumal das auch für dich Konsequenzen haben könnte (z.B. falls du irgendwelche Leistungen beziehst und ihr so dann aber doch als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werdet oder wenn dein Vermieter Wind davon bekommt, dass Leute bei dir gemeldet sind, von denen er nichts weiß).

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Re: Ex polizeilich abmelden/ Kriegsfuß

Antwort von Charlotte2017 am 25.10.2016, 17:12 Uhr

Ich Dummerchen
Ich hab doch eine Bekannte die arbeitet beim Bürgeramt
Sie bringt mir die Tage ein schreiben mit wo ich ihn abmelden kann und dann wars das. Er geht ja sogar gerade auf Kriegsfuß
Lest selbst

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Re: Ex polizeilich abmelden/ Kriegsfuß

Antwort von Fru am 25.10.2016, 17:58 Uhr

So lange wie ich das Kind stille...mir stellen sich die Nackenhaare auf....solche Mütter werden aus Prinzip schon zu Langzeitstillerinnen....

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von Charlotte2017 am 25.10.2016, 18:09 Uhr

Habe ich nicht gesagt das ich Langzeitstille
Er denkt nur das er das Baby nach der Geburt schon zu sich holen kann.
Und was ist daran verkehrt wenn ich zB 8 Monate Stille (heißt nicht das ich das mache)
Er geht nur gerade auf krieg weil er nicht gedacht hat, dass ich das durch ziehe.
Und sorry aber er kam gestern völlig drauf zu mir ins Krankenhaus und wollte mit mir reden und hat mir gesagt er ist kurz vorm eskalieren dann

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von sterntaler82 am 25.10.2016, 18:19 Uhr

Kannst du dich auch mal entscheiden? Vor weniger als zwei wochen hast du noch im Vornamen Forum geschrieben das du ihn nicht mal als vater angeben willst, jetzt soll er ab der 13 woche unterhalt zahlen ( keine Ahnung ab wann er das vor der Geburt muss), ich würde dir dann auch sowas zurück schreiben

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von Danyshope am 25.10.2016, 18:27 Uhr

Jetzt weiß ich auch wieder wem ich das verschärfte Meldegesetzt das seit Nov15 gilt zu verdanken haben.....

Mir tut das Kind jedenfalls jetzt schon leid. Fängt ja schon klasse an - und das bezieht sich auf beide Elternteile.

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Re: Die Bratkartoffel tut mir immer noch leid...

Antwort von spiky73 am 25.10.2016, 19:08 Uhr

...und dein Gekeife kann ich definitiv nicht auf Schwangerschaftshormone schieben. Du hast ja Haare auf den Zähnen (und das meine ich nicht als Kompliment).

Vielleicht solltest du einfach mal einen Gang zurück schalten, den Kontakt abbrechen und die Dinge, die da kommen, abwarten.

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von Charlotte2017 am 25.10.2016, 19:15 Uhr

Ich rede nicht vom Unterhalt zahlen sondern das er Finanziell mich unterstützt und sich nicht hier völlig entzieht weil er wollte auch das Kind. Und sich jetzt dem zu entziehen, sehe ich nicht ein! Er hat nicht nur rechte sondern auch Pflichten!
Reinstecken und dann sich verpissen, mich stehen lassen und später erwarten das er sein Kind jedes Wochenende haben wird/möchte weis der Geier!
Sorry !! Ich wollte nicht dass das ganze so endet! Aber er dreht völlig am Rad
Dröhnt sich mit Alkohol Gras und sonst was für Drogen voll, weil er angeblich nicht anders kann, haut Leuten einfach aufs Maul und ich steh hier als blöde da!
Klar kann man seine Meinung sagen, aber hier hinter, sitzt einfach auch nur eine Frau die verzweifelt ist, nicht weis was sie machen soll und einfach nach Rat sucht.
Ich war seit Samstag im Krankenhaus wegen so nem scheiss Hämatom das durch den ganzen Stress kam. Ich versuche sowie auch gestern mit ihm ruhig zu reden und er hat sich einfach mal den Kopf weggeballert mit Suff. Super. Er pöbeln weiter mit mir rum obwohl er weis das ich Ruhe brauche.
Ich suche einfach nur Rat und Hilfe was ich machen kann.
Und ich bekomme nur Feuer wo keiner so richtig die ganze Geschichte kennt.
Ich kenne ihn so nicht. So war er nicht. Er dreht einfach gerade völlig durch. Blockiert mich über all etc
Man ich bin einfach nur verzweifelt und heute frisch aus dem Krankenhaus raus.

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von sterntaler82 am 25.10.2016, 19:39 Uhr

Als erstes wie du es nennst ist egal, es ist eine Form von Unterhalt!
Erwarten kann er viel aber ob er das auch bekommt ist die andere Frage.
Ja leider haben Männer es da leider leichter, sie können einfach gehen, erstmal.
Brech den Kontakt ab, komm zu Ruhe und versuch die Schwangerschaft zu genießen.
Und werde dir klar was du willst, wenn du finanzielle Unterstützung brauchst musst du ihn als Vater nach der Geburt angeben, aber blocke ihn jetzt ab, komplett

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von Charlotte2017 am 25.10.2016, 19:53 Uhr

Danke das werde ich auch machen
Muss mich ja jetzt auch auf mich und das Baby konzentrieren
Die gelbe Karte habe ich Freitag mit den Blutungen ja schon von meinem Körper bekommen.

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von Terkey235 am 25.10.2016, 20:02 Uhr

Ich möchte dir dringend davon abraten, solche Chatverläufe öffentlich zu posten. Auch wenn in diesem Fall kein Name genannt war, könnte man unter Umständen doch mal herausfinden, um wen es sich handelt. Damit begibst du dich auf sehr dünnes Eis, Stichwort Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (Straftat). Pass auf, dass du dich nicht strafbar machst und/oder er was gegen dich in der Hand hat. Das wäre sicherlich nicht gut in deiner Situation.

Gruß, terkey

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von Danyshope am 25.10.2016, 20:37 Uhr

Er muss Dir gegenüber aktuell gar nichts. Vergiss diese Einstellung. Aktuell hat er keine Pflichten.

Er hat erst dann Pflichten dem Kind gegenüber und auch Dir gegenüber wenn das Kind da ist und die Vaterschaft geklärt ist. Und dann hat er auch das recht auf Umgang - ob dir das passt oder nicht.

Er kann jederzeit aktuell die Vaterschaft anzweifeln - schon aus dem Grund muss er sich aktuell an nichts beteiligen. da musst Du alleine in Vorkasse treten wenn er nicht freiwillig will. Und dann wenn die Vaterschaft anerkannt ist - freiwillig oder per Gericht, dann kannst Du versuchen seinen Anteil der Kosten von ihm wieder zu bekommen. Also Quittungen aufbewahren, auf das beste hoffen und dann nach der Geburt schauen. Im Gegenzug schuldest Du ihm aktuell gar nichts, Du musst ihn nicht zu den Terminen mitnehmen, nicht sagen wann und wo Du entbindest - nichts.

Wenn Du ihm "drohst" und genau so könnte man dein Schreiben auffassen, dann hat er sogar gute Chancen vor Gericht. Auch dann wenn Du stillst wird er das Kind sehen dürfen und auch ohne Dich Umgang mit diesem haben dürfen. Außer Du kannst nachweisen das er dem Kindswohl schadet. Aber auch dann darf nur ein Gericht ihm den Umgang verwehren, nicht du. Und schon gar nicht mit der Aussagen weil Du stillst.... Das stillen hat nur darüber Einfluss ob er das Kind auch schon sehr jung über Nacht behalten darf - aber nicht darüber ob er es zB für 1-2 Std Spaziergang ohne dich haben darf.

Und das was ihr gemacht habt ist eine "Scheinanmeldung". Jemanden beim Einwohnermeldeamt anzumelden obwohl derjenige dort nicht wohnt war auch schon vor Nov15 nicht erlaubt. Es war nur bis dahin leichter. Und nichts anderes wie eine Scheinanmeldung war es ja scheinbar. Wenn es nur wegen der "Postanschrift" geht, dann macht man ein Postfach. Davon ab muss Du ihn auch angeben - wenn er bei dir gemeldet ist, wenn Du von wo finanzielle Mittel bekommst. Egal ob Wohngeld, Hartz4, Zuschüsse von der Diakonie wegen des Kindes usw. Ihr geltet offiziell als Bedargemeinschaft. Und ob er da bei dir pennt oder nicht ist völlig egal - offiziell tut er das. Und dank Meldung kann er das sogar nachweisen - wie willst Du das Gegenteil beweisen? Und wenn er Schulden macht und der Gerichtsvollzieher kommt dann darfst Du auch noch nachweisen das möglicherweise wertvolles nicht seines ist.

Wenn er Dich nicht in Ruhe lässt, dann ab zur Polizei, zum Anwalt und Bannmeile einrichten lassen. Aber Du musst auch gleichzeitig ihn nicht mehr kontaktieren. Sonst darfst Du dich deshalb auch nicht wundern wenn er auch darauf gegenreagiert. Ansonsten ab zum Jugendamt, alles schon in die Wege leiten und die sollen mit ihm alles weitere nach der Geburt regeln zwecks Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt.

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Re: WARUM???

Antwort von fsw am 25.10.2016, 21:17 Uhr

...begibst du dich überhaupt auf sein Niveau?So lange du so mit ihm diskutierst,bist du nicht besser.Werde mal Erwachsen! Ihr nehmt euch beide nichts.Euch geht es nur um euer eigenes Wohl.Denkt ihr mal 1 Sekunde nicht an euer übertriebenes Ego?Hier geht es um das Wohl des Kindes.Ihr baut jetzt schon Hürden.Das gibt es doch gar nicht...leider doch!Am besten,das Jugendamt nimmt das Kind gleich in Obhut.Das kann man ja keinem Kind antun.Diese Machtspiele hättet ihr mal klären oder besser ganz und gar lassen sollen,schon bevor man ein Kind in die Welt setzt.Ich kann fast nicht glauben,dass er erst seit gestern trinkt.

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von fsw am 25.10.2016, 21:23 Uhr

Ach ja,deine Wortwahl und deinen Ausdruck solltest du echt auch ganz schnell überdenken.Ich ahne,was auf das Kind zukommt.Unterste Schublade,sorry!

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von Charlotte2017 am 25.10.2016, 21:29 Uhr

Gleich das Kind weg nehmen. Also man kann auch überreagiert.
Ich werde ihn jetzt ignorieren
Ich lieg hier schon wieder mit Blutungen (wegen Hämatom) und scheiss Krämpfen
Ich muss jetzt runter fahren, wegen dem Kind. Hatte die letzten zwei Wochen genug Ärger gehabt.
Welche mit Hämatom hier? Ihr wisst bestimmt was ich meine mit schmerzenden Krämpfen und Blutungen.
Ich mag mich jetzt nicht weiter aufregen
Ich bin immer offen für tips und hilfe und auch für Kritik.
Aber gleich sagen das Kind gleich weg nehmen. Halleluja
Keine kennt mich. Keiner weis wie ich wohne, welches soziale Umfeld ich habe, Familienumstände etc.
Wie gesagt, bin für alles offen. Und zur Info ich habe einen festen Job, geregelten Tagesablauf, keine verwahrloste Wohnung bla Keks
Gute Nacht
Ich muss zur Ruhe kommen

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von Holzkohle am 26.10.2016, 12:38 Uhr

Hallo Charlotte,

runterfahren ist vielleicht wirklich das Richtige für Dich, so oder so, hier und im richtigen Leben. Ich habe selbst irgendwann mal so empfunden, ich fand nur noch alles doof und ungerecht und tat mir auch selbst sehr sehr leid, als der KV meines Sohnes "uns" im siebten Monat sitzenließ (wobei von Anfang an schon irgendwie offensichtlich war, dass er das auf kurz oder lang tun wird, nur so richtig wahrhaben wollte ich das nie)

Du bist ja noch sehr frisch schwanger,wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Es gibt einfach ein paar Sachen, die Du auf dem Radar behalten und eventuell noch vor der Geburt des Kindes angreifen solltest. Dazu gehört u.a. die Vaterschaftsanerkennung. Und wenn Ihr so auf "Kriegsfuß" steht spricht auch erstmal nichts gegen ein alleiniges SR, was Du ja eh schon automatisch hast, da Ihr nicht verheiratet seid. Aber ich würde ihm auch vorerst kein gemeinsames SR einräumen.

Zum Fall "polizeilich gemeldet" - ich denke ebenfalls Du meinst einfach die stinknormale Anmeldung beim EMA. Ob man das selbst machen kann bzw. ob ER sich das gefallen lässt (er ist ja danach dann "wohnungslos") ist die andere Frage.
Was Du aber machen kannst, ist, ihm eine adäquate Frist zur Räumung der Wohnung anzubieten, und das schriftlich. Man redet hier - je nach Aufwand - von zwei - vier Wochen. In dieser Zeit hat er seine Plünnen zu packen und zu gehen. Des Weiteren würde ich die Schlösser austauschen!
Sollte er Dir gegenüber handgreiflich werden - Polizei rufen und den Vorfall anzeigen.

Ein wenig verwundert bin ich aber schon. Wenn ich das richtig verfolgt habe, hast Du Dich von ihm getrennt. Schreibst jetzt aber hier, er lässt Dich sitzen und hängen und das wäre so gemein. Du hast ja eine Entscheidung getroffen. Was überrascht Dich seine Reaktion jetzt?
Wie hier ebenfalls geschrieben wurde, natürlich hat er das Recht sein Kind zu sehen, auch wenn Ihr jetzt getrennt seid und das Kind nicht gemeinsam erzieht. ABER es ist sein Kind. Nur Hand aufhalten, Konto einrichten aber den Kontakt nicht wollen, geht nicht. Ihr habt beide Rechte und Pflichten, auch wenn er in seinem Fall jetzt nicht unbedingt von seinen Pflichten GEbrauch machen muss im Vorfeld - das wird erst interessant, wenn er Unterhalt zu zahlen hat. Allerdings, selbst wenn er den nicht zahlt hat er ein Recht auf das Kind ;)
Stillen gut und schön, hindert den KV nicht das Kind zu besuchen. Dass nächtelange Aufenthalte bei ihm damit natürlich nicht möglich sind, ist klar. ABER - mich hat die Vergangenheit etwas gelernt - nämlich, nicht zu weit nach vorn zu planen. Ich übrigens hatte auch einen ganz konkreten Stillplan im Kopf, allein schon, weil mein Kind zwei hochgradige Allergiker als Mutter und Vater hat ;) - ergo stillen bis er Erwachsen ist, so ungefähr....
Naja, nach drei Tagen wars das dann und er bekam die Flasche. Nicht, dass ich nicht wollte - ich wurde halt einfach damals irre krank und konnte nicht oder nicht mehr stillen. Soviel zur Planung....

Was finanzielle Hilfen angeht - ich bekam damals einen Zuschuss von der Caritas, damit konnte ich die komplette Erstausstattung kaufen (Klamotten, Kinderzimmer, KInderwagen) Hier solltest Du Dich mal informieren.

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von Charlotte2017 am 26.10.2016, 13:31 Uhr

Sehr angenehm deinen Text zu lesen

Er holt heute Nachmittag seine Klamotten und schmeißt mir dann meinen Whg Schlüssel in den Briefkasten.
Ich bin in der Zeit bei meinem FA
Die Blutungen hören seit gestern Abend nicht auf.

Jetzt schreibt mir sogar ein Kumpel, dem ich jetzt auch gesagt habe, dass ich jetzt erstmal Ruhe brauche körperlich wie seelisch!
Und mein Ex ja das zweite mal das so gewählt hat.
Und das ich dieses ewige hin und her bei uns satt habe.
Wir kommen einfach nicht auf einen Nenner.

Die genaueren Hintergründe kenne natürlich nur ich.
Klar sagt er ich bin gerade egoistisch aber ja
Ich bin schwanger und muss mal kurz auch an mich und dem Gummibärchen denken und allen Stress jetzt vermeiden.

Er soll zur Ruhe und Besinnung kommen genauso wie ich
Und zwanghaft hier was weiter zu führen, bringt nichts.

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von shinead am 27.10.2016, 10:59 Uhr

Aus eigener Erfahrung:
Stell' die Kommunikation mit ihm erst einmal ein. Wie schon beschrieben, schuldet er Dir bisher gar nichts.
Wenn Du Sachen für das Baby (Erstausstattung) kaufst, sammle die Quittung für später.
Wende Dich an das Jugendamt bezüglich der Anerkennung der Vaterschaft und dem Kindesunterhalt. Die kümmern sich darum. Auch bezüglich des Umgangs würde ich mich erst einmal bedeckt halten. Bis Du Dich darum kümmern musst, dauert es noch eine ganze Weile. Das hat noch Zeit. Darum brauchst Du Dich jetzt nicht zu kümmern und vor allem nicht streiten.

Geniess' Deine Schwangerschaft und kümmere Dich um Dich und das Baby.

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Du hast ihn doch rausgeschmissen ??

Antwort von Sternenschnuppe am 27.10.2016, 22:27 Uhr

Und sein Geld wolltest Du auch nicht !

http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Dann-halt-ohne-ihn_370105.htm

Opferrolle ist aber immer einfacher....

Werde Dir doch erst einmal klar was DU willst, bevor Du mal dies und drei Tage später das Gegenteil von anderen verlangst.

Sorry, aber auf so ein Hin und Her hat keiner Lust.

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Re: Du hast ihn doch rausgeschmissen ??

Antwort von shinead am 27.10.2016, 22:34 Uhr

Jetzt hast Du mich verwirrt, weil ich dachte Du sprichst mich an.

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Ups :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 27.10.2016, 22:46 Uhr

Oh. Hatte nicht auf das Startposting geantwortet.
Sorry.

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Re: Ex polizeilich abmelden

Antwort von -chOcO- am 31.10.2016, 10:21 Uhr

Hattest Du nicht geschrieben, das er nur bei Dir gemeldet ist? Was macht er dann mit einem Schlüssel und warum hat er Sachen bei Dir?

Wenn er das so nennen wollen würde, wohnt er bei Dir. Dafür muss er nicht im Mietvertrag stehen.

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