Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 14.08.2015, 19:19 Uhr

Es kommt darauf an...

Beim Klassiker "Bin mittellos!", wo man mit dem Geld nicht ausgekommen ist und beim Amt erzählt, man sei bestohlen worden und leiiiiiider war die gesamte Haushaltskasse im Portemonnaie... da geht das leider nicht innerhalb von Minuten. Beim Vorschuß auf noch nicht fällige Leistungen (kommende Monate), der mit der alten Software noch leidlich möglich war, ist es mit der neuen Software schon technisch nicht möglich! Da geht es über Darlehen, und die machen Arbeit ohne Ende. Deshalb wird bei Mittellosigkeiten bei uns mitunter durchaus der Zettel mit den Adressen der Suppenküchen ausgehändigt statt Bargeld. Denn eines steht fest: Einen ANSPRUCH auf einen BARvorschuß gibt es nicht, auch wenn das teilweise anders kommuniziert wird.

Und hinsichtlich der "einigen Minuten"...: Entweder hat Dein SB die meisten Arbeiten verrichtet, als Du schon weg warst, oder er macht es schlicht und einfach nicht korrekt (damit meine ich mit Abtretungserklärung, Darlehenbescheid, Sollstellung des Darlehens in SAP, Einrichtung der Überweisung in der Auszahlungssoftware zu SAP; Unterrichtung über die Filmerei beim Auszahlungsvorgang am Kassenautomat wegen Datenschutz - hat er das bei Dir getan? -, entsprechende Quittungsunterschrift für die Barzahlungskarte, vorher den ganzen Papierkram erstellen, ausdrucken, sortieren und z.T. unterschreiben lassen usw. usw.). Ganz zu schweigen davon, daß er wie alle anderen einen zweiten Kollegen zwingend mit ins Boot holen muß seit dem 01.01.2015, da gilt nämlich für jeden popeligen Cent das 4-Augen-Prinzip, und wenn man Pech hat sogar das 6-Augen-Prinzip (Stichwort Visaprüfung, was gerade bei Barzahlungen gerne vorkommt!). Zahlt er erst das Darlehen aus und arbeitet den Rest hinterher nach, hat er das 4-Augen-Prinzip gleich doppelt, weil er hinterher durch die Überweisungseinrichtung den Fall wieder ändert. Und Dir gleich den Änderungsbescheid mitgeben könnte er vorher auch nicht, weil die Überweisung noch nicht darin enthalten ist und der Bescheid damit rechtswidrig wäre. Vernünftigerweise sollte man also, wenn man es denn schon macht, solch ein Darlehen sofort von A-Z ganz durchziehen, wenn nicht NOCH MEHR Arbeitsbelastung entstehen soll. Klar, daß die nächsten auf dem Flur dann natürlich noch länger warten müssen. Das steigert die Bürgerzufriedenheit ungemein... !

Achja, und wenn durch dieses Darlehen dann die Direktanweisungen an Vermieter, Wasserwerke und Energieversorger nicht mehr stimmig sind, kann solch ein Darlehen STUNDEN dauern, bis man das geradegebogen hat. Letzte Woche erlebt, nicht per Barzahlung, aber Stromschuldenübernahme auf Darlehensbasis, ist aber letztlich dasselbe, das hat etwa 5 Stunden gedauert. Ist technisch zu kompliziert, das zu erklären, ist aber mit der neuen Software so. Und ich kann das noch toppen: Wenn nämlich bereits ein Darlehen abgezahlt wird und dann letztlich nicht einmal mehr wirklich Gelder frei zur Verfügung stehen. Wenn durch Miete, Wasser, Strom und erste Darlehenstilgung z.B. auf das Konto selbst nur noch z.B.11,77 € gehen (kann schon der Fall sein, wenn Kinder Kindergeld und Unterhaltsvorschuß beziehen und die Mutter einen 450,- €-Job hat!).

Du hast eben keinen blassen Schimmer, was wirklich an Arbeit dahintersteckt und im Einzelfall sogar für ein Chaos entstehen kann.

Bei aktuell fälligen Zahlungen sieht es völlig anders aus, die Beträge sind ja da, und da ist eine Barzahlung VERGLEICHSWEISE einfach. Aber auch dort hat man selbstverständlich das 4-Augen-Prinzip. Aber, da ist Barzahlung nicht der Regelfall, die Gelder werden in 99,99% der Fälle überwiesen.

Ralph

 
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