Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 07.01.2010, 20:00 Uhr

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende", sprich: der ehemalige Haushaltsfreibetrag, ist jetzt in § 24 b EStG geregelt (schon länger, glaube ich, habe damit nicht unbedingt mehr so viel zu tun).

"Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht."

Beim "Zusammentreffen mehrerer Ansprüche" (sprich: wenn das Kind bei beiden gemeldet ist) regelt dann § 64 EStG, wer das Kindergeld bekommt.

Entscheidend ist dann, wer "das Kind tatsächlich in seinem Haushalt aufgenommen hat". Was das nun letztlich konkret bedeutet, kann ich aus dem Stehgreif allerdings auch nicht sagen (vor allem, wenn ich gerade mit dem Nachwuchs unbedingt noch Englisch-Vokabel üben muss *grummel*). Es wird defintiv für ein Kind nur an einen Berechtigten Kindergeld gezahlt, und da wir uns im Steuerrecht i.d.R. an die Entscheidung der Kindergeldstelle anhängen, ist das nicht meine Baustelle, daher kenne ich mich da nicht wirklich aus, tut mir leid.

Soweit ich auf Anhieb gefunden habe, wird Kindergeld nach dem "Obhutsprinzip" an denjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, wenn das auf beide Eltern zutrifft, müssen die Eltern sich einigen und einen als Berechtigten benennen. Wenn sie sich nicht einigen können, muss letztlich dann das Gericht entscheiden, ggf. geht es dann darum, wer das Kind überwiegend betreut.

Allerdings finde ich in den entsprechenden Formularen wieder nur, dass bei mehreren gemeinsamen Kindern über die Zuordnung nur einheitlich entschieden werden könnte.

Seufz...

(Beruflich habe ich mittlerweile hauptsächlich mit Gesellschaften zu tun, die bekommen weder Kindergeld noch trennen sie sich vom Ehepartner, dafür verschmelzen sie miteinander oder wandeln sich um, aber von daher komme ich bei wirklich speziellen einkommensteuerrechtlichen Fragen mittlerweile irgendwie ins Schwimmen, tut mir leid.)

 
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