Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Lita am 11.11.2016, 16:06 Uhr

Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung

Na ja, für zu wenig gezahlte Beiträge beträgt die Verjährungsfrist unserer Stadt 4 Jahre. Diese Info ist - im Gegensatz zum umgekehrten Fall - online gut auffindbar. Das umgekehrt gesagt wird "Sorry, zu spät" finde ich tatsächlich nicht korrekt.

 
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