Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von JuliaA am 14.03.2013, 16:56 Uhr

einspruch

Hallo,

ich habe Frau Bader bereits gefragt.
Ihre Antwort: Ich muss nichts zahlen, da ich jetzt wieder am Ausgangsort wohne.
Und was die 70km am Anfang angeht, da habe ich wie gesagt kein Urteil gefunden, bei dem derjenige, der mit Kind weggezogen ist die kompletten Reisekosten übernehmen musste.
Anteilig ja, aber oft nichtmal hälftig.

LG,
Julia

 
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