Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 02.02.2003, 19:22 Uhr

Einige dringende Fragen zum Unterhalt!!!

ZUnächst ist Dein Exfreund sowohl Dir als auch Eurem Kind gegegnüber unterhaltspflichtig. Dir allerdings nur bis das Kind 3 Jahre alt ist, da es ein nicht eheliches Kind ist. Du solltest zunächst zum Sozi gehen, damit Ihr irgentwoher Geld zum Leben bekommt. Die werdemn sich an ihn wenden um zu prüfen, ob er genug Geld hat um Dir Unterhalt zu zahlen. Für das Kind muß er so oder so Unterhalt zahlen. Wieviel erfährst Du beim JA. Es kann sein, daß er nicht genug hat um den Unterhalt zu leisten. Dann tritt das JA mit Unterhaltsvorschuß ein. Diesen muß er allerdings zurückzahlen. Das Geld wird Dir auch auf die Zahlungen vom Sozi angerechnet. Selbst, wenn Du darauf verzichtest, wird es vom Sozi angerechnet, obgleich Du es nicht von ihm bekommst, denn es ist eine UnterhaltsPFLICHT. Zur Zeit ist der Satz laut Düsseldorfer Tabelle 177 Euro. Unterhaltsvorschuß ist weniger.
Der Gang zum JA bleibt Dir damit wohl kaum erspart. Wie Du Dich am Ende jedoch mit ihm einigst, bleibt Dir überlassen. Bedenke nur, selbst wenn Ihr Euch auf weniger einigt, dem Sozi ist es egal.

LG
Anke

 
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