Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von maushi2000 am 22.04.2004, 9:22 Uhr

@ Eine Träne..

Hallo Jana,

wow! Seit 3 Jahren zahlt er keinen Unterhalt? Da fällt mir nichts mehr ein...
Hab mich extra ein bisschen schlau gemacht und in diesem § 170 steht, dass es da zu Geldstrafen und bis zu 3 Jahre Haft geben kann!
Hat er denn keinen Titel? Man muss doch irgendwas tun können, wenn der getrennt lebende Partner (egal ob Mann oder Frau) den Unterhalt nicht zahlt. Ich frage mich manchmal wirklich wozu es Gesetze gibt, wenn es im Nachhinein so einfach zu sein scheint nicht zu zahlen.
Ich hoffe, dass es von Vorteil ist, dass ich Sozi und UVS bekomme, denn die holen sich ihr Geld schon zurück.
Liebe Grüße

Angela

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.