Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mama.frosch am 19.07.2009, 17:36 Uhr

eben

jeder rechner sagt was anderes

aber es ist doch so, dass, wenn man nur noch einen geringen anspruch bei der arge hätte vorrangig wohngeld beziehen muss (zzgl. evtl. kinderzuschlag). und wenn mir das wohngeld wegen kindergeld nicht gezahlt wird, bin ich unter arge-niveau und das soll doch nicht so sein?

 
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