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Geschrieben von Tränchen97 am 19.07.2009, 12:04 Uhr

Umgangspfleger - Erfahrungen?

hat jemand von euch den Umgang über einen Umgangspfleger geregelt? wenn ja wie lief das denn ab und was kommt da auf mich zu? mein Ex-mann hat einen dementsprechenden Antrag bei Gericht eingereicht...und ich steh grad ein bisschen im Wald :-)
wär nett wenn mir jemand was dazu sagen könnte!

lg silvi

 
6 Antworten:

ich kenne den nur

Antwort von krümel und murmel am 19.07.2009, 12:08 Uhr

in bezug auf den umgang mit den kindern.
habt ihr denn geregelten umgang? oder warum beantragt er den?

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wir HATTEN geregelten Umgang

Antwort von Tränchen97 am 19.07.2009, 12:19 Uhr

und der ist dann eskaliert weil ich ihn auf den Unterhalt angesprochen hab der noch nicht gezahlt wurde und den er per Gerichtsbeschluss ja zahlen sollte..naja es war ne heftige Auseinandersetzung *Seufz* danach kam er jetzt wochenlang gar nicht mehr (fand ich ehrlich gesagt auch nciht schade) und gestern flatterte mir der Antrag fürs Gericht ins haus..also will er umgang aber nur über den umgangspfleger, hilfsweise ne abgabe des sorgerechts an denselben und ich weiss nicht was das bedeutet jetzt oder wie das laufen wird :-/

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Re: wir HATTEN geregelten Umgang

Antwort von krümel und murmel am 19.07.2009, 12:39 Uhr

also ich kenne die umgangspflegschaft nur bei beharrlicher umgangsverweigerung des anderen elternteils. nicht bei mir aber bei einer entfernten bekannten.

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hm nee das ist bei uns ja nicht der fall

Antwort von Tränchen97 am 19.07.2009, 12:43 Uhr

denn ICH verweigere ihm den Umgang nicht..klar wärs mir lieber wenn ich ihn nur noch von hinten sehen würde aber MEINE interessen sind ja nicht die Interessen der Kinder und die gehen vor..naja ich werd morgen mal meinen anwalt anrufen und mich aufklären lassen. Trotzdem danke dir!!

lg silvi

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Re: hm nee das ist bei uns ja nicht der fall

Antwort von taram am 19.07.2009, 12:51 Uhr

Hallo,

ich habe mal - aufgaben eines umgangspflegers- eingegeben und da findet man einige Texte.

Gruß Taram

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Re: Umgangspfleger - Erfahrungen?

Antwort von Tachpost am 19.07.2009, 15:09 Uhr

Hi,

wir hatten vor 4 Jahren eine Rechtspflegerin,zur Wiederherstellung des Umgangs.
Ob das nun ein und dasselbe ist und bei Euch Umgangspfleger heisst,weiss ich nicht.

Die Frau war sehr nett und kompetent,und über das normale Maß hinaus engagiert.
Allerdings ist das ganze,ähnlich einer Gerichtsverhandlung,mit Kosten verbunden.
Ich musste Prozesskostenbeihilfe beantragen,die nicht bewilligt wurde,und konnte daraufhin tiefst in die Tasche greifen.
Allein schon deshalb würde ich heute alles versuchen das auf normalem Wege zu regeln.
Besonders ärgerlich deshalb,weil wir heute wieder auf dem Stand von vor 4 Jahren sind,und der KV sich in Wirklichkeit gar nicht kümmern will.
Aber er hat ja auch nix zahlen müssen,und konnte sich diesen Spaß mal eben erlauben.

Wie gesagt ob ein Umgangs/Rechtspfleger ein und diesselbe Funktion hat,bin ich mir nicht sicher,gehe aber davon aus.

Gruß
Birgit

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