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Geschrieben von desireekk am 18.12.2015, 2:46 Uhr

Düsseldorfer Tabelle

Aalso:

man geht davon aus, dass man eine Stufe "nach oben" rutscht, wenn man nur einen Unterhaltsberechtigten bedienen muss.
Ebenso runtscht man §"runter" wenn man mind 3 Unterhaltsberechtigte befriedigen muss.
Das würde dann bedeuten, dass so getan wird, als er er 1500-199 EUR verdinen würde.
Bringt nach derzeitiger DT dich von 348 auf 370 EUR und ab 1.1.2016 auf 378 EUR.

Hilft das?

Gruss

Désirée

 
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