Geschrieben von desireekk am 18.12.2015, 2:46 Uhr |
Düsseldorfer Tabelle
Aalso:
man geht davon aus, dass man eine Stufe "nach oben" rutscht, wenn man nur einen Unterhaltsberechtigten bedienen muss.
Ebenso runtscht man §"runter" wenn man mind 3 Unterhaltsberechtigte befriedigen muss.
Das würde dann bedeuten, dass so getan wird, als er er 1500-199 EUR verdinen würde.
Bringt nach derzeitiger DT dich von 348 auf 370 EUR und ab 1.1.2016 auf 378 EUR.
Hilft das?
Gruss
Désirée
- Düsseldorfer Tabelle - HeikeB1969 17.12.15, 15:09
- Re: Düsseldorfer Tabelle - sibs1 17.12.15, 18:19
- Re: Düsseldorfer Tabelle - Pondus2003 17.12.15, 21:51
- Re: Düsseldorfer Tabelle - desireekk 18.12.15, 2:46
- @all DANKE - HeikeB1969 18.12.15, 13:24
- Re: Düsseldorfer Tabelle - sibs1 17.12.15, 18:19
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