Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 24.04.2013, 10:18 Uhr

du erzählst uns doch hier nen riesensch...

im januar kam das erste kind.
du hast mit dem kv nie zusammen gewohnt und uhv beantragt - weil "ihr ja nicht zusammen gewohnt habt" - was keine rolle spielt, wie hier schon mehrfach betont wurde...

dann schreibst du, ihr seid getrennt.

dann schreibst du, ihr plant ein wunschkind nr. 2 und hattet im april unglaublich viel sex.

verarsche?

 
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