Alleinerziehend, na und?

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Falsch oder richtig vom Amt ?

Thema: Falsch oder richtig vom Amt ?

Hallo Leute.. Ich habe mal ein großes Anliegen. Meine tochter wurde im Januar geboren. ich habe einen antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt da ich mit den Kindsvater ja nicht zusammengewohnt habe. Die Frau am Telefon fragte mich ob ich mit ihm noch zusammen sei und ich sagte ja! dann kam die Ablehnung. Mit dem Grund das ich mit den Kindsvater noch zusammen sei,und es als bedarfsgemeinschaft zählen würde. doch er hat nie bei mir gewohnt. er wohnt 40 km weg und hat mir auch nie einen cent gegeben. weder miete noch unterhalt. Ist das rechtens? Muss man jetzt neuerdings schon beziehungen beenden nur wegen geld..? wie krank ist das.... mfg

von Samia2013 am 24.04.2013, 07:07



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wieso Beziehungen beenden wegen des Geldes? Nimm doch den Vater in die Pflicht - es ist doch auch Euer Kind.... Warum soll da die Gemeinschaft zahlen? LG

von Thaga am 24.04.2013, 07:38



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UHV ist für Alleinerziehende und nicht nur getrennt wohnende. Was ich mich frage : Wieso ist man mit jemandem zusammen der für das eigene Kind nicht Aufkommen will ?

von Sternenschnuppe am 24.04.2013, 07:45



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Ich bin mit dem Kindesvater ja seit ende März nicht mehr zusammen.

von Samia2013 am 24.04.2013, 09:29



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auf einmal? und warum soll der werte Herr sich nicht am Unterhalt beteiligen?

von Thaga am 24.04.2013, 09:40



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So oder so - getrennt oder ungetrennt - ist erstmal der Vater zuständig. Wenn Du getrennt bist, springt das JA mit dem UHV ein und holt sich das dann von ihm zurück. Wenn Ihr nicht getrennt seid, geht das JA davon aus, dass Du Dir das Geld von ihm direkt holen kannst bzw. dass er freiwillig zahlt. Der UHV ist KEINE Zusatzleistung für Pärchen mit zwei Wohnsitzen. Dafür gibt es, bei entsprechend niedrigem Einkommen, Wohngeld, Kinderzuschlag, H4 und dergleichen.

von Strudelteigteilchen am 24.04.2013, 08:05



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uhv ist für kinder deren väter keinen uh zahlen können! das muss bei euch erstmal geprüft werden, wieso soll der staat automatisch zahlen wenn ein vater da ist der vielleicht uh zahlen kann. wenn ihr zusammen leben würdet würdest du den uhv ja auch nicht beantragen ,er muss sich an den kosten beteiligen!

von CKEL0410 am 24.04.2013, 08:12



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"uhv ist für kinder deren väter keinen uh zahlen können!" deren Väter ODER Mütter keinen UH zahlen können. Alternativ ist auch die Bezeichnung Elternteil machbar, aber da müßte man den Satz etwas umschreiben. Mir ist zwar klar, daß es in der deutlichen Mehrzahl der Fälle eher nicht zahlende Väter sind, aber auch wenn ich nicht selbst als Vater betroffen wäre (Mutter zahlt nichts), würde ich mir wünschen das es nicht immer so nach "UVG ist wenn die Männer" aussehen würde. Danke und Gruß

von Keldana am 24.04.2013, 10:11



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Bitte was? Wieso bist du mit einem zusammen, der für Euer Kind nicht aufkommt???

von Helena83 am 24.04.2013, 08:58



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Richte eine Beistandschaft ein und lass das JA den Unterhalt bei ihm eintreiben. Ganz einfach.

von Fröschli am 24.04.2013, 10:09



Antwort auf Beitrag von Samia2013

http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/Schwanger-trotz-Blutung_385021.htm Uuuuups, eher den Steuerzahler ausbeuten würde ich das nennen. Pfui !!!

von Sternenschnuppe am 24.04.2013, 10:10



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

im januar kam das erste kind. du hast mit dem kv nie zusammen gewohnt und uhv beantragt - weil "ihr ja nicht zusammen gewohnt habt" - was keine rolle spielt, wie hier schon mehrfach betont wurde... dann schreibst du, ihr seid getrennt. dann schreibst du, ihr plant ein wunschkind nr. 2 und hattet im april unglaublich viel sex. verarsche?

von Holzkohle am 24.04.2013, 10:18



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Nö, denke ich nicht. Fröhliche Kinderplanung und wir sollen es finanzieren. Die Wohnung von ihm zahlt bestimmt das Amt, er wohnt bei ihr und hat die Bude untervermietet .... Wer weiß, aber eines weiß ich, getrennt sind sie nicht.

von Sternenschnuppe am 24.04.2013, 10:20



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ihr habt doch alle keine Ahnung und seid bloß neidisch. http://www.rund-ums-baby.de/user/bild.htm?name=20130424_247_559340.jpg

von Nikas am 24.04.2013, 20:45



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wenn ich so lese - was steht mir zu - möglichst viel Geld - aber selbst keine Verantwortung übernehmen - haufenweise Kinder planen (!!!!) und keines selbst versorgen können .... die armen Kinder...aber - da können ja andere für aufkommen... Schämt euch! Ich arbeite auch Vollzeit mit 2 Kids (5 und 2) bekomme minimalsten UH - versorge meine Kids aber selbst und dann lese ich soo etwas.... *ich setz mich auf die finger* *ich setz mich auf die finger*

von Thaga am 24.04.2013, 10:33



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Hä? Der Frau vom Jugendamt sagst du, du bist mit ihm zusammen. Hier bist du auf einmal seit März nicht mehr zusammen? Aber den ganzen April hattet ihr jeden Tag Sex? Wen willst du denn verarschen?

von MaSchie28 am 24.04.2013, 10:49



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... Sozialschmarotzer! Das Amt hat richtig entschieden. Kein weiterer Kommentar! Ralph

von Ralph am 24.04.2013, 10:51



Antwort auf Beitrag von Samia2013

Leute wie Dich hab ich ja gefressen, rumvögeln und die allgemeinheit dafür zahlen lassen. Schlampe ist da noch ein harmloses Wort. So viel kann man nicht fressen, wie man kotzen möchte, wenn man liest, wie Du über die Runden zu kommen gedenkst.

von chartinael am 24.04.2013, 11:06



Antwort auf Beitrag von chartinael

Sowas kieb ich ja...und jetzt vor lauter schiss sagen das ihr getrennt seid.

von CKEL0410 am 24.04.2013, 11:35



Antwort auf Beitrag von Samia2013

nein man muss neuerdings arbeiten für sein geld, versuchs doch mal! Und wenn man ein Baby bekommt, muss man neuerdings selber dafür sorgen können, zu zweit, und wenn der eine in timbuktu wohnt! Olle schlampe oder so find ich trotzdem keinen angemessenen umgangston!

von Leewja am 24.04.2013, 11:37



Antwort auf Beitrag von Leewja

... aber das lag mir nur auf der Zunge und schaffte es durch die Hirnwindungen nicht bis zur Oberfläche. Erst als ich dann den Rest las, viel es mir ein ... aber mir fallen noch ganz viele unflätige Wörter ein, wenn ich das lese. Kein Geld, an Baby Nr. 2 feilen, aaaaaber für's Amt getrennt sein. Argh.

von chartinael am 24.04.2013, 14:48



Antwort auf Beitrag von Samia2013

wenn ich jetzt schreiben würde, was ich denke.. man, man, man GsD gibt es solche Sachbearbeiter

von +sumsebiene+ am 24.04.2013, 12:02



Antwort auf Beitrag von Samia2013

Die Beziehung musst du natürlich nicht beenden, allerdings musst du Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt von IHM fordern.

von Pamo am 24.04.2013, 13:44



Antwort auf Beitrag von Samia2013

Liebe Leute, ich möchte an dieser Stelle mal aufklären, was ihr alle noch nicht begriffen habt. Denn die AP ist NATÜRLICH ist im Recht! Folgende Regeln gelten unumstößlich: - Wenn ich zwar mit dem Erzeuger/der Erzeugerin liiert bin, aber nicht mit ihm zusammen wohne, zahlt SELBSTVERSTÄNDLICH die Allgemeinheit den Unterhalt. Wo kämen wir denn dahin, wenn die arme Erzeugerfront auch noch für das eigene Kind aufkommen müsste?! Der WOHNT doch gar nicht da! Also bitte! - In jedem Fall steht es dem Paar frei, weitere Kinder zu bekommen, und zwar in beliebiger Anzahl. Auch hier greift zweifelsohne der Staat ein und zahl jeglichen Unterhalt. Daran gibt es nichts zu rütteln. Das ist schließlich die persönliche Freiheit eines jeden. - Im Trennungsfall sind unverzüglich staatliche Leitungen einzufordern. Der Ex-Partner ist in keinem Fall in die Pflicht zu nehmen. Hierfür sind öffentliche Mittel da. Noch mal: Jede Trennung oder Scheidung führt AUTOMATISCH zum Recht auf finanzielle Unterstützung seitens der öffentlichen Hand. Dies gilt sowohl für Kinder als auch für das getrennte Paar. - Unterhalt wird durch Unterhaltsvorschuss geregelt. Den Ex-Partner zu belangen ist unmoralisch und zu unterlassen. Denkt mal an die armen Männer und Frauen! Denen bleibt doch sonst nichts mehr übrig! - Miete und ggf. Wohneigentum/Kauf einer Immobilie sind IMMER vom Staat zu tragen. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass ein gewisser Wohnkomfort vorhanden ist. Der Trennungsschmerz ist schon hart genug, da sollte zumindest das Zuhause stimmen. - SELBSTVERSTÄNDLICH wird die Anschaffung neuer Möbel, E-Geräte, der Küchenausstattung etc. übernommen. Hierfür genügt ein simpler Antrag bei der entsprechenden Stelle. Auch Deko-Artikel, Stoffe usw. sind vom Staat zu tragen. - Das Recht auf anteilige Bezahlung eines Urlaubs nach der Trennung muss eingeräumt werden. So haben beide Ex-Partner das Recht auf je einen Urlaub mit den Kindern. Dieser wird anteilig von der Allgemeinheit übernommen. Ein Betrag von 2900,- pro Partei inkl. Kosten für die Kinder darf jedoch nicht überschritten werden. Ich hoffe, ihr bekommt das nun endlich mal in eure Schädel und hört auf, auf den armen Frauen rumzuhacken, die nur ihr Recht einfordern! Schämt euch, dass ihr kein Verständnis zeigt! So, und nun fahre ich wieder arbeiten. Irgendwer muss das schließlich finanzieren. terkey

von Terkey235 am 24.04.2013, 15:04



Antwort auf Beitrag von Terkey235

von Thaga am 24.04.2013, 15:20



Antwort auf Beitrag von Thaga

Ich geh reumütig Überstunden machen, damit sich der Berufswunsch ALG2 Empfänger nicht mit dem 2 Sterne Hotel begnügen muss.

von Sternenschnuppe am 24.04.2013, 15:35



Antwort auf Beitrag von Terkey235

von +sumsebiene+ am 24.04.2013, 15:52



Antwort auf Beitrag von Terkey235

- falls sich unter solchen widrigen Umständen ein Paar zu einem zweiten (oder dritten, oder vierten) Kind entscheidet, verdoppeln (verdreifachen, vervierfachen...) sich automatisch alle Leistungen des Staates....schließlich tut das Paar dies rein uneigennützig und sorgt durch den Kindersegen dafür, dass unser aller Rente gesichert ist. Diese Dankbarkeit des deutschen Staates sollte sich in barer Münze niederschlagen...

von Amula am 24.04.2013, 16:30



Antwort auf Beitrag von Samia2013

Ich möchte hier keinerlei Beleidigungen! Außerdem bin ich mit den kindsvater nicht mehr zusammen, er wohnte ne bei mir und die neue geplante schwangerschaft ist mit meinem neuen freund und nicht den kindsvater! Erst fragen bevor man sachen unterstwellen tut !

von Samia2013 am 26.04.2013, 13:31



Antwort auf Beitrag von Samia2013

Nein, niemand muss fragen, bevor er unterstellen tut....aber DU solltest dich langsam entscheiden, welche deiner Versionen denn nun eigentlich stimmt: Version 1 (dein Ausgangsposting): ich habe einen antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt da ich mit den Kindsvater ja nicht zusammengewohnt habe. Die Frau am Telefon fragte mich ob ich mit ihm noch zusammen sei und ich sagte ja! dann kam die Ablehnung.Mit dem Grund das ich mit den Kindsvater noch zusammen sei,und es als bedarfsgemeinschaft zählen würde. doch er hat nie bei mir gewohnt. er wohnt 40 km weg und hat mir auch nie einen cent gegeben. weder miete noch unterhalt. Ist das rechtens? Muss man jetzt neuerdings schon beziehungen beenden nur wegen geld..?" Insbesondere dein Schlußsatz lädt doch förmlich dazu ein, dir zu glauben, dass du sehr wohl noch mit dem KV zusammen bist.... Version 2 (einige Antworten tiefer): "Ich bin mit dem Kindesvater ja seit ende März nicht mehr zusammen." Jetzt bist du also seit Ende März nicht mehr mit ihm zusammen....dann treib doch einfach bei ihm Unterhalt ein und gut ist! Version 3 (Kinderwunschforum-noch ein Baby): "Hallo Leute... Vielleicht ging es einen von euch schonmal genauso. Mein freund und ich haben im Januar per kaiserschnitt unser kleines Mädchen bekommen. Nun sind wir fest überzeugt das wir noch ein baby wollen. vom 2.4.bis 19.4.hatten wir jedem Tag geschlechtsverkehr. am 9.4.war Eisprung. Nun habe ich seit 21.4.meine Regel. Kann man trotz der regel schwanger sein?" Ach....also ist "dein Freund" mit dem du im Januar das Kind bekommen hast, lt. deiner Aussage derjenige, mit dem du unter "wir" verstehst, wenn ihr jetzt noch ein Kind plant. Und falls du jetzt tatsächlich behauptest, das wäre dein neuer Freund: ich halte es für taktisch nur suboptimal gelöst (um es mal vorsichtig zu umschreiben), wenn man mit einem Mann, mit dem man gerade mal ein paar Tage zusammen ist (frühestens ab Ende März) schon ein Baby plant...zumal wenn man gerade ein 3-Monate altes Würmchen zu hause hat, das man offensichtlich finanziell nicht ohne staatliche Unterstützung durchbekommt.

von Amula am 26.04.2013, 14:56



Antwort auf Beitrag von Amula

gute zusammenfassung ;) leicht verwirrt die ausgangsposterin :P

von crazysunshine am 30.04.2013, 10:58