Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 01.03.2013, 9:09 Uhr

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Ich frage mich, warum das Jugendamt da so mitspielt...

Zuerst einmal das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Das ist bei regelmäßigem Umgang überhaupt kein Problem, sichert aber Mitsprachrecht.

Als zweites Versuchen über das Jugendamt eine erweiterete Umgangsregelung zu erreichen. Z.B. erst mal an den WEs zwei Tage von 9-18 Uhr und dann in ein, zwei Monaten mit Übernachtung. Zusätzlich ein Tag in der Woche je nach Arbeitszeit z.B. von 16-18 Uhr.

Wenn das Jugendamt sich einer solchen Umgangsregelung verweigert:

Fachanwalt für Familienrecht einschalten und klagen.

 
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