Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 07.05.2003, 22:35 Uhr

Doch, dürfen sie!! :-)

Um es einmal ganz klar zu sagen:

Sozialhilfe ist eine Leistung, die dem Grunde nach monatlich neu zu beantragen ist. Laufende Sozialhilfe wird immer für einen ganz bestimmten Zeitraum gewährt.

Nun hat sich die Sozialhilfe in ihrem praktischen Wesen in den letzten Jahrzehnten geändert. Was einmal für eine Übergangszeit von wenigen Wochen, vielleicht Monate gedacht war, ist heute immer öfter eine Angelegenheit, die möglicherweise Jahre andauert. Auch die Zahl der Betroffenen ist gestiegen. Folge: Es werden längere Zeiträume bewilligt (3 Monate, 4 Monate, 6 Monate..., selten länger). Menschlich gesehen wäre es schon verständlich, daß man informiert werden möchte, wenn das Sozialamt einstellt, rechtlich ist alles in Ordnung, wenn nach dem Bewilligungszeitraum ohne Kommentar nicht weiterbewilligt wird.

Nun hat man normalerweise ja wohl hin und wieder Kontakt zu seinem Amt, und in den allermeisten Fällen weiß man auf beiden Seiten des Schreibtisches, wie es in der nahen Zukunft weitergeht. Soll heißen: Wenn nichts neues vorliegt und der grobe Rahmen bekannt ist, wird weiter bewilligt (Beispielsweise wenn der Erziehungsurlaub bekanntermaßen erst in 4 Monaten endet...).

Aber es gilt im Prinzip immer noch und auf für laufende Sozialhilfe:
Ohne Antrag keine Leistung!! :-)

Das nur nochmal zum Verständnis!

Ralph/Snoopy

 
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