Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 28.11.2014, 7:59 Uhr

Die Begründung ist folgende:

Da ihr in der Vergangenheit kein gemeinsames Sorgerecht hattet, kann nicht für die Zukunft ausgeschlossen werden, dass es mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht klappt. Die Befürchtungen, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht stehen, werden aber im Urteil irgendwo auftauchen, egal wie es ausfällt. Darauf kannst Du dann ggf. später mal aufbauen. Ansonsten ist das gemeinsame Sorgerecht überbewertet...

 
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