Geschrieben von Petra28 am 28.11.2014, 7:59 Uhr |
Die Begründung ist folgende:
Da ihr in der Vergangenheit kein gemeinsames Sorgerecht hattet, kann nicht für die Zukunft ausgeschlossen werden, dass es mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht klappt. Die Befürchtungen, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht stehen, werden aber im Urteil irgendwo auftauchen, egal wie es ausfällt. Darauf kannst Du dann ggf. später mal aufbauen. Ansonsten ist das gemeinsame Sorgerecht überbewertet...
- Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin - sylvimausl 27.11.14, 17:40
- Re: Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin - Pamo 27.11.14, 17:55
- Re: Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin - sylvimausl 27.11.14, 18:43
- Re: Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin - muddelkuddel 27.11.14, 18:54
- Re: Beruhige Dich - Franke 27.11.14, 19:31
- Re: Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin - WurmsMama 27.11.14, 19:52
- Re: Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin - Boots2012 27.11.14, 19:59
- Ihr seid toll! - sylvimausl 27.11.14, 20:47
- Die Begründung ist folgende: - Petra28 28.11.14, 7:59
- Re: Die Begründung ist folgende: - sylvimausl 28.11.14, 9:11
- Re: Die Begründung ist folgende: - sara31 28.11.14, 23:39
- Re: Die Begründung ist folgende: - sylvimausl 28.11.14, 9:11
- Die Begründung ist folgende: - Petra28 28.11.14, 7:59
- Re: Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin - Pamo 27.11.14, 17:55
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