Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nociolla am 13.11.2008, 21:46 Uhr

Das stimmt so nicht

es ist das Kind von beiden und wenn es ein Gemeinsames Sorgerecht gibt muss sich keiner damit abfinden es nur alle 14 Tage am WE zu sehen .
Wenn beide das Kind bei sich wollen und es vom Beruf auch wirklich bei beiden geht und nichts dagegen spricht wird das heutzutage oft so gemacht das das Kind 1/2 Wohnt .
Es wird sogar lieber gesehen als nur alle 14 Tage WE und Unterhalt zahlen , nur die meisten " Väter "( Sorry an die anderen Papis hier die nicht so sind ) wollen die Kinder doch gar nicht jede Woche 3,5 Tage oder 2 Wochen im Monat .

Anja

 
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