Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 31.08.2010, 21:07 Uhr

Das eine hat mit dem anderen direkt nichts zu tun...

Hallo Miju,

die Maßnahme zur Vorbereitung einer Umschulung hat strategisch wichtige bedeutung für die Zukunft und damit natürlich absoluten Vorrang, die darf und sollte nicht in Mitleidenschaft gezogen sein.
Das ist durch Deinen Minijob aber ja offensichtlich nicht der Fall, warum also sollte da jemand etwas gegen haben? Du verdienst Dir noch etwas dazu, und den Finanzminister entlastest Du auch ein wenig...

... ich sehe absolut kein Hemmnis. Natürlich muß der Minijob samt monatlichen Einkommensnachweis angegeben werden. Aber das war's dann auch.

Liebe Grüße
Snoopy

 
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