Hi Wauwau,
ich fange morgen eine Maßnahme an, mit dem Ziel: Umschulung
Nun hat sich auch ein Job auf 400 Basis aufgetan, dem ich nachgehen könnte.
Die Maßnahme wäre von 8 - 15 Uhr - ich hätte 2 Stunden Fahrtweg (Öffentliche) und könnte dann ab 17 Uhr dem Minijob nachgehen.
Meine Frage wäre: Darf ich das?
Die Maßnahme möchte ich auf jeden Fall machen, da es für mich eine Chance wäre auf eine Umschulung und somit auf eine Art Ausbildung - aber ich möchte auch die Chance nicht aufgeben nach der Umschulung, 3x in der Woche, arbeiten zu gehen.
Meine SB erreiche ich derzeit nicht, die ist im Urlaub.
Lieben Gruß
Zero
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 19:15
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Wie genau heißt die Maßnahme, erhälst du dafür Geld`ISt es ein 1-Euro-Job?
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 20:06
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Hallo Miju,
die Maßnahme zur Vorbereitung einer Umschulung hat strategisch wichtige bedeutung für die Zukunft und damit natürlich absoluten Vorrang, die darf und sollte nicht in Mitleidenschaft gezogen sein.
Das ist durch Deinen Minijob aber ja offensichtlich nicht der Fall, warum also sollte da jemand etwas gegen haben? Du verdienst Dir noch etwas dazu, und den Finanzminister entlastest Du auch ein wenig...
... ich sehe absolut kein Hemmnis. Natürlich muß der Minijob samt monatlichen Einkommensnachweis angegeben werden. Aber das war's dann auch.
Liebe Grüße
Snoopy
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 21:07
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Huhu Ralph,
danke für deine Antwort - nun bin ich beruhigt *g*
Das ich den Verdienst angebe ist eigentlich, von mir aus gesehen, logisch - anders fange ich mir nur Probleme ein, wenn ich erwischt werde.
Lieben Gruß
Zero
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 22:28