Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von ati80 am 27.01.2006, 16:11 Uhr

Darf ich schon?? (achtung lang!)

Hallo!
Gehör hier wohl noch nicht hin, zum Erziehen hab ich noch niemanden...
Eigentlich bin ich noch im "April-Forum", bin jetzt im 8. Monat schwanger.

Mein Freund und ich haben uns aber schon zu Beginn der Schwangerschaft getrennt, es war nicht die optimale Beziehung und das Kind war auch alles andere als geplant und gewollt.

Ich habe mich gegen seinen (extrem deutlich formulierten) Willen FÜR das Kind entschieden, obwohl das meine Lebensplanung doch ziemlich durcheinander bringt - aber mittlerweile bin ich sehr glücklich über die Entscheidung und fange langsam an, mich wirklich auf meine Tochter zu freuen.

AAAAAAAAAber jetzt stellt sich mir die große Frage, wie ich mich weiter verhalten soll. Ich habe ihm mehrfach Gelegenheit gegeben und ihn immer wieder ermutigt, wenn er Infos über die Schwangerschaft oder das Kind haben möchte kann er sich gerne melden, ohne das es uns beide betrifft. Er will nicht.

Bei der Trennung habe ich ihm aber auch gesagt, wenn er nicht möchte, würde ich ihn komplett da raushalten, ich würde ihn auch nicht als Vater angeben.

Langsam wird aber alles konkreter und ich weiß, daß ich massive - hauptsächlich finanzielle - Probleme bekommen werden, selbst wenn ich mir eine Tagesmutter suche und direkt nach dem Mutterschutz arbeiten gehe. Denn die Betreuung kostet ja auch.

ICh weiß einfach nicht wie ich mich richtig - auch der Kleinen gegenüber - verhalten soll; eigentlich würde ich gerne zu meinen Wort stehen und finde auch, daß die Tatsache, eine Frau geschwängert zu haben, noch keinen Vater ausmacht.

Auf der anderen Seite würde es ihm DEFINITV finanziell nicht weh tun, wenn er zumindest den Unterhalt zahlen müßte..

Vielleicht ist hier jemand, der in einer ähnlichen Situation steckte und mir raten kann, was ich tun soll?

Lieben Dank,

Alex

 
9 Antworten:

Re: Darf ich schon?? (achtung lang!)

Antwort von blueeyes36 am 27.01.2006, 16:32 Uhr

Hallo Alex,

ich bin/war in genau der gleichen Situation. Der Papa von meiner Tochter wollte eine Abtreibung, die ich nicht gemacht hab und er hat sich von mir dann getrennt. Hat mir auch ganz klar zu verstehen gegeben das er mit dem Kind überhaupt nichts zu tun haben möchte. Als ich dann entbunden hab, hab ich ihm Bilder geschickt und hab dieses auch noch bis kurz vor Weihnachten immer wieder in regelmässigen Abständen gemacht, da ich dachte, naja..vielleicht erwacht sein Papainstinkt wenn er die süsse Maus sieht.Tja, er steht zu seinem Wort und hat nicht einmal darauf reagiert.Soviel dazu. Was das finanzielle angeht bzw. was dein Kind betrifft bin ich der Meinung das Kind hat ein Recht auf den Vater, sprich später wenn meine Maus alt genug ist werd ich ihr alles erklären und sie kann dann entscheiden ob sie Kontakt zu ihm aufnehmen möchte oder nicht. Ich hab ihn beim Jugendamt angegeben, denn ich denke wer a sagt muss auch b sagen, ich hab ihn nicht zum Sex gezwungen ;-)und wenn er schon nicht emotional die Verantwortung tragen möchte dann erwarte ich zumindestens die finanz.Verantwortung. Muss allerdings dazu sagen der Papa lebt in den USA und somit hat mir das Jugendamt erstmal den Unterhaltsvorschuss bewilligt und abgelehnt gegen ihn zu klagen .Also ich an deiner Stelle würde ihn aufjedenfall angeben damit dein Kind ein bisschen finanziell abgesichert ist.
lg
Nadja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Darf ich schon?? (achtung lang!)

Antwort von desireekk am 27.01.2006, 16:33 Uhr

ch war (besser: bin) das Kind einer alleinerziehnden Mutter :-)

Ich würde den Vater IMMER in der Geburtsurkunde angeben. Das Kind hat IMO ein RECHT darauf.
0,001% mögen Ausnahmen sein...

Ihr wart zusammen in der Kiste. Und wer in Biologie nicht jahrenlang ohnmächtig imEck lag, weiß was dabei passieren kann.
Tja, nun muß er eben die Konsequenzen tragen. So ist das.
Persönlich ( zu wissen, man hat eine Tochter) wie auch finanziell.
Wobei ich jetzt zweifeln würde, wenn jemand behauptet Unterhalt für Mutter und Kind zu zahlen tut nicht weh...

Viele Grüße

Désirée

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Darf ich schon?? (achtung lang!)

Antwort von berita am 27.01.2006, 16:50 Uhr

Hallo,

Ich wuerde hier klar trennen, zwischen Unterhalt fuer dich und Kindesunterhalt. Auf Kindesunterhalt wuerde ich auf keinen Fall verzichten, dass ist Geld deiner Tochter, zur Not legst du es halt auf einem Konto fuer sie an und machst nichts damit. Warum willst du den Mann aus seiner Verantwortung entlassen? Denk immer daran, dass du solche Entscheidungen ab jetzt auch im Interesse deines Kindes treffen musst.

Zur Kinderbetreuung wirst du als AE sicher einen Zuschuss bekommen, erkundige dich am besten beim Jugendamt.

LG
Berit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Darf ich schon?? (achtung lang!)

Antwort von Suka73 am 27.01.2006, 16:51 Uhr

Hi Du, kann mich meinen Vorrednerinnen nur anschließen, aus diversen Gründen. Das eine ist das finanzielle, Dein Ex hat nämlich fürs Kind sowie für Dich (solange Du nicht erwerbstätig bist) Unterhalt zu zahlen. Und von Ausnehmen kann hier nicht die Rede sein, denn es ist Geld, was Deinem Kind zusteht (und was Du auch brauchen wirst)

Das zweite ist der Aspekt, der hier von Desiree genannt wurde: Das Kind HAT nun mal einen Vater und insofern würde ich ihn auch in der Geburtsurkunde angeben. Er ist bekannt und Ihr habt Euch ja immerhin auch irgendwann mal sehr gern gehabt. Ihn nicht anzugeben würde ich in einem Fall machen, wo z.b. der Schwangerschaft eine Vergewaltigung oder sowas zu Grunde liegt, was ja Gott sei Dank nicht der Fall ist.

Ich würde mich auch nicht weiter bei ihm "anbiedern", auch ich habe das lange gemacht und bin auf Granit gestoßen. Mein Ex hält bis heute Wort und ihn interessiert unser Kind nicht ein Stück - aber wenigstens zahlt er Unterhalt.

Inwieweit kannst Du mit Deinem Ex noch reden? Lass ihn doch vor der Geburt die Vaterschaft noch anerkennen. Sollte er sich dagegen sträuben kann man auch danach die unangenehme Tour fahren und die Vaterschaft feststellen lassen. Aber ganz raushalten würde ich ihn da nicht! Damit tut man ihm noch einen Gefallen. Damit mich hier keiner falsch versteht, es geht mir hier nicht um Rache sondern einfach um das Verantwortung tragen für etwas. In diesem Falle für das Kind.

LG Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ach ja, Zuschuss für Kindsbetreuung

Antwort von Suka73 am 27.01.2006, 16:53 Uhr

das richtet sich nach Deinem Gehalt. Mein Sohn (2,4 Jahre alt) ist ganztags bei einer Tagesmutter untergebracht und obwohl mein GEhalt recht gut ist (dafür aber Miete und Versicherungen sehr hoch) beteiligt sich das JA bei uns ebenfalls an den Unterbringenskosten. Da gibts eine Stelle beim Jugendamt, die sich um Kinder- und Jugendbeihilfe kümmert, da einfach mal verbinden lassen.

LG Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Darf ich schon?? (achtung lang!)

Antwort von cassandra am 27.01.2006, 21:25 Uhr

liebe alex,
vor 4 jahren gings mir wie dir:ich war schwanger ,die beziehung kaputt,trennung folgte.trotz allem habe ich mich aber auch sehr auf das baby gefreut,auch wenns anfangs ein schock war;die schwangerschaft war nicht geplant.
aus meiner heutigen sicht und den erfahrungen die ich in den 4 jahren gemacht habe,kann ich dir guten gewissens sagen dass du dir und deinem baby keinen gefallen tust,wenn du den vater von jeglichen verpflichtungen heraushältst.das geht nicht!wenn er ,aus welchem grund auch immer,kein interesse am aufwachsen seiner tochter hat,dann ist das ja noch akzeptabel.(wenn auch schade).aber von seinen finanziellen verpflichtungen würde ich ihn auf keinen fall entbinden!du wirst das geld benötigen,denn kinder sind teuer und mit dem arbeitengehen wirds nicht einfacher.wenn du deinen job verlieren solltest,was in der heutigen zeit leicht passieren kann,dann wirst du es als AE immer schwieriger haben wieder neue arbeit zu finden.dann bist du um jeden cent froh,den du bekommst.du hast einen gesetzlichen anspruch von 199 euro im monat vom kindsvater,und da dieser an der zeugung der kleinen genauso beteiligt war wie du,ist es nur fair wenn er die zahlt.solltest du je ALG 2 beziehen,bestehen die von amt auch darauf, dass du dich um unterhalt bemühst bzw. unterhaltsvorschuss beantragst.
dass er dir per dauerauftrag jeden monat unterhalt überweist,heißt ja nicht,dass ihr deswegen kontakt haben müsst, sollte das für ihn ein problem sein.
aber warte mal ab,bei mir war es so,dass das interesse meine ex an seinem kind urplötzlich erwachte,als die kleine da war.und dann müßt ihr eben einen weg suchen der für euch beide -und das kind-ok ist.
ich wünsche dir jedenfalls alles gute.mal noch eine persönliche frage;wen nimmst du denn mit in den kreisssal?
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Darf ich schon?? (achtung lang!)

Antwort von Joyannee am 27.01.2006, 21:33 Uhr

Hi,

ich bin zwar erst in der 10. Woche, aber bei mir war dieselbe Situation da.
Ich habe mich für das Kind entschieden - mein Freund wollte es nicht. Wir versuchten zwar noch zusammen zu sein, aber er versteht mich nicht und ich ihn nicht.
Er will weggehen und feiern - ich bin einfach nur müde.
Er will Probleme wälzen und ständig über meine Probleme reden - ich will einfach nur mal einen Abend wo es nicht nur ums Kind geht. Das geht nicht.

Ich hab ihm angeboten, dass er sich einfach rausschleicht aus der Sache, allerdings empfahl mir ein Alleinerziehender Vater, ihn nicht aus der Zahlungspflicht zu entlassen.

Tja - ich stehe noch vor all diesen Entscheidungen.
Es ist schwer - denn ich weiss auch nicht, was ich tun soll und wie ich mich richtig verhalten soll.

Naja, geholfen hat dir der Beitrag wahrscheinlich weniger als mir - ich hatte nämlich grad richtig Streit mit dem KV und wollte es einfach nur los werden.

Joy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Darf ich schon?? (achtung lang!)

Antwort von jenny0277 am 27.01.2006, 22:46 Uhr

Hallo Alex,

bin im 5. Monat, mit dem Vater seines Erachtens nie zusammengewesen - war nur ne Affäre.Ja, hätt ich das mal gewusst.

Ich überlege ständig, ob es nicht einfacher für uns alle wäre, wenn ich einfach auf alles verzichte und mich dafür nicht mehr bemühen muss, ihn zu interessieren. Aber warum? Warum soll das Kind darauf verzichten, einen Vater in der Geburtsurkunde zu haben, wenn es einen gibt, für den ich doch auch mal was empfunden habe. Warum soll das Kind auf den Unterhalt verzichten, der ihm zusteht, zumal wenn es dem Vater nicht einmal wehtut? Ich für meinen Teil will von ihm keinen Unterhalt, aber mein Kind hat ein Recht auf Unterhalt und wird ihn brauchen.
Ich kann gut nachempfinden, wie nervenaufreibend, dass ständige Hin-und Her Denken, abwägen, noch mal guten Willen zeigen wollen u.s.w. ist.

Ich wünsche dir alles Gute und viel Kraft!
Jenny

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

DAAAANKE!

Antwort von ati80 am 28.01.2006, 10:39 Uhr

Hallo!

Erstmal ein dickes Danke für die vielen Antworten - die ja doch alle so ziemlich in die gleiche Richtung gehen.

Ich habe jetzt seit Anfang Dezember keinen Kontakt mehr zu ihm und werde es auch erstmal dabei belassen, will ihn dann aber kurz vor ET anrufen und ihm mitteilen, daß ich ihn eintragen werde. (Wahrscheinlich überlege ich es mir bis dahin noch 10x anders... Furchtbar...)
Dann kann ich ihn nämlich direkt fragen ob er Bescheid bekommen will, wenn sie da ist, und ansonsten erfährt er es dann mit dem Brief vom Jugendamt.

DIe Vaterschaft anerkennen wird er vorher nicht, da bin ich mir sicher. Geht ja auch gar nicht, für ihn existiert ja gar kein Kind...

Und zur Geburt geht meine Schwester mit, wir haben ein super Verhältnis, sie hat schon zwei durchgemacht und ist gelernte Krankenschwester - ich denke, sie ist da die "Optimalbesetzung" für mich.

Nochmal Danke, und ich werd mich sicherlich nochmal bei Euch melden....


Liebe Grüße!

Alex

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.