Für alleinerziehende Eltern

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von jamelek  am 25.04.2015, 1:01 Uhr

Danyshope, das stimmt so nicht.

Hat man die Elternzeit zunächst nicht für den Zweijahres-Zeitraum verlangt, sondern beispielsweise erst einmal nur für ein Jahr und will sie später verlängern, muss der Arbeitgeber diesem zustimmen,

 
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