Geschrieben von Frühlingswind am 18.11.2015, 2:24 Uhr |
Danke!
Vielen Dank für deine Antwort! :)
Soweit ich weiß zählt die ganze Zeit bis zum Einreichen der Scheidung mit wenn es um die Berechnung des Versorgungsausgleichs geht.
Dass man es notariell beurkunden lassen kann, wenn man sich anders einigt bzw. einer auf den Versorgungsausgleich verzichtet, hatte ich auch gelesen, allerdings hieß es an mehreren Stellen, ein Verzicht werde nur selten vom Richter genehmigt.
Da die Beurkundung beim Notar sicherlich nicht wenig kostet und der Verzicht am Ende möglicherweise doch abgelehnt wird, werde ich das nicht machen lassen.
Viele Grüße,
Frühlingswind
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