Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 09.08.2015, 15:09 Uhr

Bräuchte auch mal Hilfe !

Eine Bekannte mit drei Kindern trennte sich vor einem Jahr etwa.
Sie hat erst volle Unterstützung vom Jobcenter bekommen, was dann einging wurde wieder verrechnet.
Beistandschaft beim Jugendamt war Pflicht, da der Ex sich drücken wollte.
Was hat Deiner denn Netto ? Dann kann man das anhand der Düsseldorfer Tabelle ja grob ausrechnen und das Jugendamt macht den Feinschliff.

Was ist der Ex denn bereit freiwillig zu zahlen ? Das kann er bestätigen und das Amt kann das schon einmal anrechnen.

 
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