Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von -debo- am 10.04.2011, 23:04 Uhr

Bitte bitte schnelle antwort

Ich bekomm grad ne vollkrise, mein ex, der sich übrigens nie um sein kind gekümmert hat (sie ist 7 monate) kommt jetzt auf die idee, das gemeinsame sorgerecht zu beantragen... er ist aber auch psyschich krank (Psychose)

Kann er das so ohne weiteres tun?

Es geht übrigens nicht darum, dass ich ihm sein kind vorenthalte, es gibt genug zeugen, dass ich immer wieder versucht habe, ihn zu erreichen, dass er sie sieht, er aber nie darauf reagiert hat...

 
32 Antworten:

Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von TinkaN am 10.04.2011, 23:07 Uhr

Nein, das kann er nicht so einfach und schon gar nicht ohne deine Zustimmung. Ich gehe mal davon aus, dass ihr nicht verheiratet seid und du deshalb auch das alleinige Sorgerecht hast.

Also, keine Panik und erst mal abwarten...

Gruß Tinka

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von -debo- am 10.04.2011, 23:08 Uhr

aber ich dachte, dass das gesetz jetzt geändert wurde, dass das jetzt geht, von wegen rechte der männer erweitert

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Nachtrag

Antwort von TinkaN am 10.04.2011, 23:09 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht und Umgangsrecht sind übrigens verschiedene Sachen, falls es dir darum geht.

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Klar kann er es

Antwort von bobfahrer am 10.04.2011, 23:10 Uhr

...beantragen - was dabei rauskommt wirst du am Ende der Gerichtsverhandlung sehen...!

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Re: Nachtrag

Antwort von TinkaN am 10.04.2011, 23:10 Uhr

So einfach mal eben geht es aber trotzdem nicht.

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@TinkaN

Antwort von -debo- am 10.04.2011, 23:12 Uhr

Es geht nicht um umgangsrecht... das hat er doch so oder so...

Das will ich ihm auch gar nicht nehmen, darum geht es mir doch nicht, er soll doch sein kind sehen...

Aber die ganze zeit interessiert es ihn nicht und dann kommt er so

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Re: @TinkaN

Antwort von Sascha1811 am 10.04.2011, 23:15 Uhr

War irgendwas, das er dir einfach an die Karre fahren will und dir Angst machen will? Hast ihn geärgert? oder hattet ihr streit? Er wäre nicht der erste, der nicht weier weiss und dir einfach nur eins auswischen will. Am ende passiert vielleicht gar nix. Davon abgesehen geht das nicht so schnell und einfach auch nicht.

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@debo

Antwort von TinkaN am 10.04.2011, 23:18 Uhr

Ja, so ist es. Ich wollte das nur noch mal klar stellen, einfach weil hier oft nach dem Sorgerecht gefragt wird und dann das Umgangsrecht gemeint ist.

Lass dich nicht irre machen, soll er das Sorgerecht erst mal beantragen...

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von shinead am 10.04.2011, 23:19 Uhr

Eine Gesetzesänderung bezüglich des Sorgerechtes gibt es noch nicht. Lediglich entscheiden die Richter in entsprechenden Fällen für den sich kümmernden Vater.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Es geht um Väter die sich kümmern.

Väter die das Umgangsrecht noch nicht einmal (regelmäßig) wahrnehmen, haben vor Gericht noch immer (fast) keine Chance.
Aber: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Klagen kann er auf jeden Fall.Was es bringt steht auf einem anderen Blatt.

Du solltest auf jeden Fall anfangen ein Umgangstagebuch zu führen. Besorge Dir einen günstigen Kalender und trage dort ein, was so passiert.

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von -debo- am 10.04.2011, 23:21 Uhr

Er sieht sie ja nieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee...

und das weiß ich gerade nicht von ihm, sondern von einer freundin von ohm, mit der ich seit kurzem kontakt habe, er das aber nicht weiß

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von shinead am 10.04.2011, 23:23 Uhr

Wenn er das Kind nie sieht tendieren seine Chancen gegen 0.

Mach Dir keinen Kopf, so etwas nennt sich Drohung. Dem darf man nicht zu viel Bedeutung beimessen, sonst wird man kirre.

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von Sascha1811 am 10.04.2011, 23:27 Uhr

Wie schon gesagt wurde, wenn er sich gar nicht kümmert, wird er das kaum bekommen. Er macht sich vielleicht nur wichtig. Warts mal ab, du machst dir völlig umsonst stress!

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von -debo- am 10.04.2011, 23:29 Uhr

Ich hab aber so verdammt angst, ich mein, klar hat er kaum chancen, aber der bringt es fertig, sich so lügen auszudenken, dass er damit durchkommt...

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von Pamo am 10.04.2011, 23:29 Uhr

Beantragen kann er es schon, aber wenn er sich nicht kuemmert, dann hat er schlechte Karten.

Der Vater meines Neffen hat das auch versucht, ist aber furchtbar abgeblitzt, als er keine konkreten Vorstellungen hatte, wie er sich regelmaessig um das Kind kuemmern wollte.

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von angry.me am 10.04.2011, 23:30 Uhr

ist die Psychose schriftlich diagnostiziert und kannst du sie ihm nachweisen?

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@angry.me

Antwort von -debo- am 10.04.2011, 23:37 Uhr

Ja, ist alles diagnostiziert, mein prblem ist halt, dass ich auch psyschiche diagnosen habe

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von Petra28 am 10.04.2011, 23:37 Uhr

Wovor hast Du denn konkret Angst? Das gemeinsame Sorgerecht ist doch nicht das "Ende der Welt"...

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Re: @angry.me

Antwort von angry.me am 10.04.2011, 23:41 Uhr

okay, dann kannst Du auf der Basis aber nicht unbedingt argumentieren (es sei denn, seine Vorgeschichte ist im Bezug auf seine Erziehungsfähigkeit in irgendwelcher Hinsicht "gravierender" als Deine...)
Die Kleine ist erst 7 Monate, da kann es schon sein, dass argumentiert wird, dass viele Väter erst nach einiger Zeit Interesse an dem Kind gewinnen und auch an der elterlichen Sorge teilnehmen können sollten. Zumal in diesem Alter meist ja auch bisher noch nicht soooo viel entschieden wurde...
Ich finde es so abwegig nicht...
Mein Ex#1 bekam das GSR nach 9 (!) Jahren, obwohl auch er sich kaum gekümmert hat....

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@debo

Antwort von Sascha1811 am 10.04.2011, 23:44 Uhr

Auch wenn er es bekommen sollte, kann er dir dein Kind damit nicht nehmen!! Davor brauchst du keine angst haben! Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat er deswegen noch lange nicht!!

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Re: @angry.me

Antwort von -debo- am 10.04.2011, 23:50 Uhr

Seine vorgeschichte IST gravierender... ich mein, er war der meinung, das kinder gedanken lesen können, dass er mit seinen gedanken mein kind aufwecken kann, dass sie doch eh nur ne spermie ist, dass als sie sich mal im gesicht gekratzt hatte (was kinder halt nun mal tun) ich sie geritzt hätte und und und...

ich habe "nur" ne perdönlichkeitsstörung, depression und angstzustände, die aber alle nicht mehr mein leben bestimmen...

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Sascha

Antwort von Suka73 am 10.04.2011, 23:51 Uhr

ich habe seit diesem Forum hier gelernt, dass ich mit Aussagen wie "das ABR bekommt der nicht. da mach dir mal keine Sorgen" oder so, wirklich vorsichtig geworden bin - siehe Fall angry.me. Für alle absolut unverständlich, wie dieser Mann mit der Vorgeschichte eines der Kinder "bekommen" konnte. Und hier hielt man die Mutter, die mit beiden Beinen im Leben stand und sich nichts vorzuwerfen hatte, anscheinend für "unfähiger" als den Vater, sich um das Kind kümmern zu können...

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von -debo- am 10.04.2011, 23:51 Uhr

Doch, weil er mir dann alles verbieten wird, außerdem läuft es ja bei ihm darauf hinaus, dass ER die kleine zu sich holen will, der ist einfach zu krass unterwegs, als dass er sich um ein kind kümmern würde

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von Petra28 am 10.04.2011, 23:53 Uhr

Was denn verbieten?

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Re: Sascha

Antwort von Sascha1811 am 10.04.2011, 23:54 Uhr

Aber nicht bei einem sieben Monate alten kind! Wenn keine gravierenden gründe vorliegen der KM das kind zu nehmen, wird er in diesem alter keine chance haben!

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von -debo- am 10.04.2011, 23:56 Uhr

wie was denn verbieten?

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von Sascha1811 am 10.04.2011, 23:56 Uhr

Was soll er dir denn verbieten? er kann dir auch mit GSR nicht deinen alltag mit deinem kind vorschreiben. Er hat dann das recht in wichtigen entscheidungen mitzubestimmen, aber nicht was alltägliche dinge betrifft. er kann dein alltägliches leben damit nicht beeinflussen

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von +emfut+ am 10.04.2011, 23:59 Uhr

Na, das wäre doch das Traum-Szenario für Dich:
Er bekommt das GSR und fängt gleich damit an, Dir im Alltag rumzupfuschen. Anmeldung zur Krippe - er widerspricht. Anmeldung zur TaMu - er widerspricht. Wichtige OP - er widerspricht.

Du läßt drei Mal seine Unterschrift ersetzten - dann ist er das GSR wieder los, und nach DEM Hickhack bekommt er es auch so schnell nicht wieder.

Leider - in dem Fall - reicht das GSR nicht, um Dein Leben für immer zu verpfuschen. Es dauert EWIG, diese drei zu ersetzenden Unterschriften zusammenzubekommen. Was aber - andererseits - wieder bedeutet, daß er Dir soooo wahnsinnig intensiv gar nicht reinpfuschen kann.

Ich weiß immer nicht, was die Leute in das GSR hineingeheimsen - und zwar die Männer UND die Frauen. Ich persönlich finde das Besuchsrecht deutlich anstrengender und alltags-beeinflussender.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von -debo- am 10.04.2011, 23:59 Uhr

ja, aber er kann mitbestimmen, in welche schule sie geht, wegen kita usw, oder?

Es geht einfach darum, dass ich es einfach nicht einsehe, bei den dingern die er ablässt, er ist gar nicht zurechnungsfähig und meint, er könne das jetzt mal so einfach machen...

Interessieren tut es ihn aber nicht, er hat noch nie wirklich gefragt wie es ihr geht, es sei denn ich hab ihn mal drauf hingewiesen...
dann hat der inemal gefragt und dann ewig wieder nicht

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von Petra28 am 11.04.2011, 0:00 Uhr

Du hattest vorher geschrieben, er würde dir bei gemeinsamen Sorgerecht "alles verbieten" und ich wollte wissen, was Du damit konkret meinst.

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von -debo- am 11.04.2011, 0:02 Uhr

ich glaub ich hab das grad mit aufenthaltsbestimungsrecht vertauscht, aber ich verstehe einfach nicht, dass nachdem man so ne scheiße abzieht immer noch rechte haben kann...

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Re: Bitte bitte schnelle antwort

Antwort von Sascha1811 am 11.04.2011, 0:05 Uhr

Ich hab ne Tochter die bei der kindmutter lebt, die ist jetzt bald drei jahre. Meine ex hat sie im Kiga angemeldet und trotz dem GSR wurde ich weder gefragt, noch wurde eine Unterschrift von mir verlangt. Es ist wirklich leicht überbewertet, dieses GSR. dein Ex weiss das nur nicht! Du machst dich jetzt schon völlig verrückt, wegen etwas das noch gar nicht passiert ist und auch wenig aussicht auf erfolg ha! Versuche dich zu beruhigen! Soviel hat er dann auch nicht zu sagen. Das meint man nur!
So, hab jetzt matratzenhorchdienst und wünsch allen eine angenehme nachtruhe!

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vielen dank für die zahlreichen antworten

Antwort von -debo- am 11.04.2011, 0:08 Uhr

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