Für alleinerziehende Eltern

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von HeikeB1969  am 27.09.2013, 13:54 Uhr

bin stinksauer...

Hallo

ohne Dir den Mut nehmen zu wollen. Hier ist der KV behördlich gemeldet, nicht-EU-Ausland, aber Europa, vermögend, Titel können wunderbar zugestellt werden.

Ich hab vor gut 2,5 Jahren die Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gemacht und vor ca. 2 Monaten direkt mit dem Staatsanwalt gesprochen. Jaja, das wär alles ganz schlimm usw usw usw, er wird sich die Akte nochmal nehmen ABER das Internationale Rechtshilfeabkommen, das in so einem Fall bemüht werden müsste, wäre sehr teuer und würde eigentlich nur bei Personenschäden gemacht, nicht, wenn es nur um Geld ginge.
Die ebenfalls angezeigte Urkundenfälschung, die zur Fahndungsausschreibung führte, lieg genauso ins Leere.

Er geht IMMER in D einkaufen und holt sich auch schön IMMER die MWST zurück :-(

Insofern wünsch ich Dir einfach viel mehr Glück !!!

Lg
Heike

 
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