Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 16.07.2013, 23:47 Uhr

Betreuungsunterhalt hat nichts mit Erspartem zu tun...

Hallo,

Unterhaltsansprüche, die mit Kindern zusammenhängen, also Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt, sind in diesem Zusammenhang autark. Anders sieht es evtl. mit Getrenntlebendenunterhalt aus, das weiß ich nicht, aber Ihr seid offenbar nicht verheiratet, dann fällt Trennungsunterhalt eh flach.

In dem Moment, in dem Du ALG II beantragen willst oder mußt (weil er nicht zahlen will oder nicht genug zahlen kann), ändert sich das. Dann kommt Erspartes mit ins Spiel.

Das Jugendamt interessiert sich nicht für Dein Vermögen. Um es salopp auszudrücken: Wäre das Kind nicht, könntest Du arbeiten und Deinen Lebensunterhalt sofort selbst bestreiten.

Viele Grüße
Ralph

 
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