Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von andreas5945 am 03.04.2005, 21:21 Uhr

Besuchsrecht für Großeltern

Hallo,
die Großeltern, haben meines Wissens nach, überhaupt kein Besuchsrecht. Geht auch nicht gerichtlich einzuklagen. Auch nicht, wenn ihr verheiratet gewesen seid. Aber dem Kind zu Liebe, würde ich den Kontakt nicht abbrechen. Er weiß ja, denke ich, wer seine Oma und Opa sind. Termine für Besuchsrechte der Großeltern kannst nur du oder der Vater bei gemeinsamem Sorgerecht vereinbaren.
LG

 
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