Geschrieben von Mamavonluca2 am 17.07.2010, 20:31 Uhr |
Berufung !!!
Wie ist das eigentlich...wenn ein Angeklagte in der Verhandlung beim Schöffengericht KEIN Geständnis ablegt, dann in Berufung geht und dann ein Geständnins ablegt, geht das noch ???? Oder ist das zu spät ? Gibt es auch wenn es so spät ist noch Strafmilderung ?
Re: Berufung !!!
Antwort von susafi am 17.07.2010, 20:35 Uhr
Neeeeeeeee... erst auf Urteil warten und dann mit einem Geständnis auf Strafmilderung hoffen geht nicht
wenn er Freigesprochen wurden wäre, hätte er dann auch nicht gestanden...
Re: Berufung !!!
Antwort von AnLuDiLeJa am 17.07.2010, 21:38 Uhr
Grüß dich, natürlich kann man gg. ein Urteil in Berufung gehen und in der Verhandlung in der höheren Instanz auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken.
Dann wird nicht noch mal neu verhandelt, sondern die Erkenntnisse der ersten Verhandlung mit dem nun abgelegten Geständnis bewertet.
Bei erfolgloser Berufung trägt er Angeklagte die Kosten, bei (Teil)Erfolg anteilig die Staatskasse.
Grüße
Anne
Re: Berufung !!!
Antwort von +emfut+ am 18.07.2010, 8:56 Uhr
Der Angeklagte DARF alles. Ob es dann noch Strafmilderung gibt, entscheidet der Richter. Der Richter entscheidet so oder so, wie er ein evtl. Geständnis wertet - hat er das Gefühl, daß dahinter echte Reue steht, wird die Strafmildung höher ausfallen als wenn der Angeklagte den Eindruck vermittelt, daß er aus reiner Berechnung gesteht.
Gruß,
Elisabeth.
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