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Geschrieben von Keks10 am 29.05.2012, 8:41 Uhr

Auskunftspflicht..Alleiniges SR.....?

hat die mutter Auskunftspflicht, gegenüber dem KV, wenn das kind krank ist, mutter hat Alleiniges SR.....?

wie läuft ne gerichtliche umgangsregelung ab..über jugendamt o. fam.gericht..? dauer ? braucht man da ein anwalt ?

 
5 Antworten:

Re: Auskunftspflicht..Alleiniges SR.....?

Antwort von CKEL0410 am 29.05.2012, 8:50 Uhr

hallo

ich glaube schon das trotz der asr eine auskunftspfl. besteht,besteht denn kontakt zum vater?
ich glaube nicht das man über jeden schnupfen oder husten informieren muss,aber wenn es etwas schwerwiegenderes ist schon,falls kontakt und interesse da ist!

die zweite frage hats du dir ja quasie selber beantwortet,gerichtlich,dann wird es vor gericht verhandelt,man kann sowas aber auch beim jugendamt klären,ob "mann" sich dran hält ist natürlich eine andere sache!
zwingen kann man ihn sicher nicht wenn er keinen kontakt wünscht,wäre sicher auch nicht schön fürs kind.
ich würde einen anwalt nehmen,wenn es vor gericht geht,die kennen sich besser aus!

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Re: Auskunftspflicht..Alleiniges SR.....?

Antwort von Strudelteigteilchen am 29.05.2012, 9:42 Uhr

Na ja, Pflicht......

Ich würde das nicht von der Pflicht und dem Sorgerecht abhängig machen, sondern eher vom Interesse des KV und den Folgen. Und die Schwere der Krankheit wäre noch ein Kriterium. Soll heißen: Wenn es den Umgang beeinträchtigt (weil die Krankheit länger dauert oder länger dauern könnte, oder weil etwas besonderes zu beachten ist), dann gebietet der gesunde Menschenverstand, es dem KV zu sagen. Wenn der KV Interesse am Kind zeigt, finde ich es auch fair, Bescheid zu geben. Und ein gebrochenes Bein würde ich eher "melden" als einen Schnupfen.

Beim JA läßt sich der Umgang meistens sehr schnell regeln: Man ruft an, macht einen Termin, geht gemeinsam hin, und einigt sich - feddich ist die Laube.
Eine gerichtliche Regelung findet - wie der Name schon sagt - vor Gericht statt, und kann dann alleine deswegen schon recht lange dauern, weil man Termine beim Gericht selten von jetzt auf gleich bekommt. Ein Anwalt empfiehlt sich.

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Re: Auskunftspflicht..Alleiniges SR.....?

Antwort von mf4 am 29.05.2012, 13:42 Uhr

Ich habe ja auch ASR aber... Pflicht oder nicht, wenns mehr ist als ein Schnupfen teile ich es dem KV mit. Hab ihm heute auch mitgeteilt, dass er gestern die Kinder mit Läusen hier her zurück gebracht hat vom Pfings-WE in München (waren wohl bayrische Läuse).

Dem KV der beiden Großen hab ich nichts mitgeteilt, interessierte ihn eh nicht.

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Re: Auskunftspflicht..Alleiniges SR.....?

Antwort von Pamo am 29.05.2012, 17:20 Uhr

Wieso Pflicht? Alle Auskuenfte, die ihm rechtlich zustehen, kann er auch selber einholen. Wenn er kein Sorgerecht hat, dann hat er da wenig Rechte.

Wenn er nett und hoeflich ist, dann wuerde ich ihm allerdings GERNE freiwillig jede Auskunft geben. Wenn er frech ist, dann gibts eben nix.

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wenn er nett und freundlich ist...???

Antwort von Milia80 am 29.05.2012, 21:43 Uhr

das liest sich ja wie machtspielchen.

Bist du nicht lieb zu mir bekommst du keine Infos.

Wenn papa sich kümmert und interessiert gibt es infos, auch ohne das er nachfragt je nachdem was es ist

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