Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 02.12.2005, 8:31 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug

Da derzeit sowieso kein Umgang stattfindet, habe ich mir die Frage noch nicht gestellt.

Aber auch, als noch Umgang stattfand, fand er ja auf SEINEN Wunsch nur ein Mal im Monat statt. Da würde ich notfalls einen Teil der Kosten zahlen.

Außerdem - wenn ich in Hamburg einen Job finde, ist der Ortswechsel vielleicht jobbegründet *fiesgrins*. In München wäre ich ja - nach derzeitigem Stand - arbeitslos. Dann ist es doch auch in seinem Interesse, daß ich umziehe, sonst müßte er mir Unterhalt zahlen *unschuldigguck*.

 
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