Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 02.12.2005, 8:31 Uhr |
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug
Da derzeit sowieso kein Umgang stattfindet, habe ich mir die Frage noch nicht gestellt.
Aber auch, als noch Umgang stattfand, fand er ja auf SEINEN Wunsch nur ein Mal im Monat statt. Da würde ich notfalls einen Teil der Kosten zahlen.
Außerdem - wenn ich in Hamburg einen Job finde, ist der Ortswechsel vielleicht jobbegründet *fiesgrins*. In München wäre ich ja - nach derzeitigem Stand - arbeitslos. Dann ist es doch auch in seinem Interesse, daß ich umziehe, sonst müßte er mir Unterhalt zahlen *unschuldigguck*.
- Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug - Elisabeth mit Fumi & Temi 01.12.05, 15:58
- Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug - yola 01.12.05, 16:33
- Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug - Coxy 01.12.05, 16:41
- Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug - ghostrider 02.12.05, 7:51
- Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug - Elisabeth mit Fumi & Temi 02.12.05, 8:31
- Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug - Suka73 02.12.05, 10:56
- Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug - Elisabeth mit Fumi & Temi 02.12.05, 8:31
- Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug - yola 01.12.05, 16:33