Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ghostrider am 02.12.2005, 7:51 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug

Hallo Elisabeth,

da du das alleinige ABR hast, steht einem Umzug eigentlich nichts im Wege. Glaubst du ernsthaft, deinem Kinder würden sich im Fall der Fälle dafür entscheiden, bei ihrem Vater in München zu bleiben, wenn du nach Hamburg ziehst? Das kann ich mir nach den bisherigen SChilderungen eurer Situation nicht denken.

Eine Mutter, die gegen den Willen des Vaters den Wohnort der Kinder derart verlegt, dass eine erhebliche Erhöhung der Umgangskosten des Umgangselternteils einhergeht, wird in seltenen Fällen zur "Beteiligung" an dessen höheren Umgangskosten verurteilt, z.B. in Form von Kürzungen der Unterhaltsberechtigung. Einher geht aber, dass der Umgangselternteil deshalb einen langwierigen Gerichtsprozess anstreben müßte, der selbst auch wiederum Geld kostet, mal abgesehen davon, dass es nicht unbedingt zu einer Kürzung seiner Unterhaltspflicht kommen muß und er bis zur Urteilssprechung nach zig Monaten die Umgangskosten selbst tragen muß, in voller Höhe...

Also, meinst du das dein ExMann dies tun würde?

 
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