Geschrieben von Big Mamma am 07.04.2010, 17:20 Uhr |
auch zum thema prozesskostenbeihilfe
hallo. ich wurde seinerseits auch gar nicht drüber aufgeklärt. zu mir hiess es, die zahlen das je nach einkommen und gut is.
jetzt weiss ich immerhin durch dieses forum hier, dass die bis zu 4 jahre danach ne prüfung machen können. sind das wirklich 4 jahre? hab auch schon von 2 jahren gelesen.
so und weiss jmd wie da die einkommensgrenzen sind? also dass ich mich schonmal drauf vorbereiten könnte, dass demnächst was zu zahlen ist. überraschungen mag ich nämlich gar nicht. als grossverdiener zähl ich mich nicht wirklich, aber es reicht uns gut zum leben ohne alg2 zusätzlich.
lg mel
beziehungsweise nochmal nachgelesen
Antwort von Big Mamma am 07.04.2010, 17:29 Uhr
ich habe hier nen schrieb, dass mir eben PKH für den 1. rechtszug bewilligt ist und ich keine raten oder sonstige beträge an die landeskasse zu zahlen habe. (das war von 15.3.2006)
und weiter habe ich nen beschluss, dass der gegner die kosten des verfahrens zu tragen hat. ( von 18.8.2006)
so und nu? kommt da noch was? machihc mir unnötige gedanken?
LG MEL
Re: beziehungsweise nochmal nachgelesen
Antwort von mamamalvier am 07.04.2010, 17:50 Uhr
ich bin mir nicht sicher würde das aber jetzt so verstehen das du nichts zahlen muss weil es der Gegner zahlen muss.
Hebe nur diese Bescheide gut auf nicht das du es später nicht nachweisen kannst.
kein Witz ich sollte vor Ostern 280 Euro Essensgeld nachzahlen von 2003!!!
Gut das ich alle Kontoauszüge noch hatte denn ich musste die ganzen 3 Jahren Kiga nachweisen das ich gezahlt hatte.
LG Anna
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