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Geschrieben von Keksraupe am 06.04.2010, 8:43 Uhr

Frage zu Prozesskostenbeihilfe

Hey ihr Lieben

ich habe da mal eine dringende Frage:

mein Ex ging letztes jahr vor gericht, weil er das aleinige SR haben wollte. Er hätte den Fall verloren, und die Richterin sprach lange auf ihn ein, dass er den Antrag zurück ziehen solle, was er dann letztendlich auch tat.

Mein Anwalt hatte PKH für mich beantragt, und die Richterin stimmte dem zu, sodass mir keine Kosten entstanden sind (GsD!!!)

Jetzt hab eich aber nachgelesen, dass man innerhalb von 4 Jahren überprüft werden kann, und PKH dann ggf zurückzahlen muss, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern? Mein Anwalt hat nur zugestimmt, dass die Kosten geteilt werden, wenn ich PKH erhalte (klar, bei 500netto), und die Richterin hat dies auch sofort bewilligt, aber wenn ich jetzt z.B. heirate, kann es dann passieren, dass ich PKH mit dem Einkommen meines mannes bezahlen muss?

Ich weiß, dass dies von den Steuerzahlern übernommen wird und dass ja nicht alle verpflichtet sein müssen, meine Kosten zu tragen, aber ICH habe diese Kosten ja eigentlich garnicht verursacht, ich bin ja nicht vor Gericht gegangen... Angenommen, ich heirate in 3 Jahren und müsste dann diese ganzen Kosten zurück zahlen, würde ich mich schon wahnsinnig ärgern, schließlich ist ja mein Ex vor gericht gegangen und hat Mist gebaut, nicht ICH!

Weiß jemand mehr?

 
11 Antworten:

Re: Frage zu Prozesskostenbeihilfe

Antwort von marie03 am 06.04.2010, 9:16 Uhr

guten morgen keksraupe

ja die pkh kann 4 jahre lang nachgefordert werden, es kann sein das du irgendwann in dem zeitraum nochmal dein einkommen angeben musst, dabei geht es aber nur um dein einkommen.
falls du in der zeit nochmal geheiratet haben solltest kann das gehalt deines mannes nicht mit angerechnet werdern!!
da hat dein anwalt dich damals aber schlecht aufgeklärt, das mit der nachforderung hätte er dir sagen müssen.

Gruß Marie

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danke Marie!

Antwort von Keksraupe am 06.04.2010, 9:25 Uhr

Ich habe mich einfach auf meinen Anwalt verlassen, und da mein Anwalt weiß, dass ich noch in Ausbildung bin, und ab Oktober studiere (für 3,5 jahre) war ihm wohl schon klar, dass ich dann nix zahlen kann/muss... ;-) Sagen hätte er es mir trotzdem müssen, finde ich!

Wenn nur mein Einkommen genommen wird, ist das ja garkein Problem, vielen Dank ;-)

Als mein Ex das erste Mal vor Gericht war, habe ich keinen Antrag auf PKH gestellt, und musste hinterher die hälfte zahlen, weil ich einem Vergleich zugestimmt habe (was ich auch ohne gerichtstermin gemacht hätte, doch mein ex bestand auf ein Gerichtsurteil)

Mich nerven diese ganzen Gerichtssachen so wahnsinnig, alle 6 Monate kommt irgendwas von meinem Ex, entweder zeigt er mich beim jugendamt an, bei der Arbeitsagentur, bei der polizei, er geht vor gericht etc pp

Und hinterher heult er rum, was er an Kosten hat, weil seine Aktionen nunmal Geld kosten...

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Re: danke Marie!

Antwort von bobfahrer500 am 06.04.2010, 11:43 Uhr

Nur so am Rande, ich hab die Gerichte auch nicht bemüht und die kosten von ein paar Tausen €€€ zahlen müssen. Hat mir auch niemand ersetzt und die RSV schon gar nicht. "Gewonnen" hab ich die Prozesse immer.

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und wovon hast du es bezahlt?

Antwort von Keksraupe am 06.04.2010, 19:32 Uhr

ich habe ein Einkommen von 520,-€... wovon soll ich da bitte noch so etwas bezahlen?

Übrigens: Warum hattest du Kosten, wenn du den Fall gewonnen hast?

Und warum hat die RSV das nicht übernommen?

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Re: familienrechtliche Streitigkeiten

Antwort von Julie am 06.04.2010, 20:56 Uhr

(dazu gehören auch Scheidungen und Sorgerechtsprozesse) und auch erbrechtliche Auseinandersetzungen sind bei den Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen .....

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das stimmt so nicht auch rsv

Antwort von marie03 am 06.04.2010, 21:06 Uhr

kann diese bereiche abdecken, dazu muss man aber eine bstimmte anzahl von jahre versichert sein, dazu gibt es extra tarife.

Gruß Marie

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Re: das stimmt so nicht auch rsv

Antwort von Julie am 06.04.2010, 21:21 Uhr

sorry,
als ich mich mal erkundigt habe (ist aber schon ein paar Jahre her), hieß es immer:
Ausschluss von Familienrecht und Erbrecht (um letzteres ging es mir ....).
Deswegen bin ich auch immer noch der Auffassung, dass eine RSV unnütz ist, das Geld kann ich besser so beiseite legen und ggf, in die Anwaltsrechnung investieren.....

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ich hab nur ne KFZ RSV

Antwort von Keksraupe am 07.04.2010, 7:58 Uhr

und die ist auch gut so ;-)


und die kostet nur fast 3,-€im monat...

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RSV unnütz, dann hast du noch nie

Antwort von marie03 am 07.04.2010, 8:42 Uhr

ein richtiges problem gehabt und diese benötigt.
ich hab das auch immer gedacht, habe aber mal eine abgeschlossen wo alles drin ist außer erbrecht und familienrecht, ich zahle 15 euro im monat.
ich hab sie schon 2 mal benötigt, einmal bei einem verkehrsunfall, wo mir die schuld zugeschobene werden sollte und einmal im arbeitsrecht.
ich glaub du weißt garnicht was sowas alles kostet!!!
es geht ja nicht nur um anwaltskosten, es müssen meißt auch gutachter, gericht usw. bezahlt werden, das hat menschen schon ruiniert!!!

Gruß Marie

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Re: doch, weiß ich...

Antwort von Julie am 07.04.2010, 14:39 Uhr

.... ich bin doch nicht blöd.
Habe auch schon einen VU gehabt (unverschuldet), da hat die KFZ-Haftpflicht der Gegenseite zahlen müssen ....
Und einmal habe ich tatsächlich selber Anwaltskosten bezahlt, die - wenn ich sie denn gehabt hätte - eine Rechtschutz gezahlt hätte.
Das war dann aber immer noch billiger als jahrelang die Beiträge gezahlt zu haben.
Und in den anderen Fällen (Familienrecht - Erbrecht) hätte mir die RSV sowieso nix gebracht ....
Im Übrigen habe ich nur gesagt / geschrieben, dass ICH (für mich und meine Familie) zu dem Ergebnis gekommen bin, dass eine RSV unnütz ist (arbeitsrechtschutz ist zB meist abgesichert, wenn man Mitglied einer Gewerkschaft ist..).
Aber das muss jeder selber wissen.....solange sie nicht an der Privathaftpflicht sparen - deren Fehlen kann dich nämlich im Fall eines Falles WIRKLICH ruinieren .........

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Re: doch, weiß ich...

Antwort von vallie am 07.04.2010, 16:50 Uhr

mir hilft die rsv im background, weil ich mir lang nicht mehr alles gefallen lasse und mich nicht mehr ducken will.
haben sie vor 3 jahren bzgl vertragsrecht gebraucht, da ging es um ein gebrauchtes auto. allein das gutachten hat ü3000€ gekostet. vom anwalt ganz zu schweigen.
im leben hätte ich niemals soviel sparen können ( zahle 14€/monat ).
bzgl arbeitsrecht hat nur die drohung mit dem anwalt gefruchtet und mit dem hält man sich eben oft zurück, wenn man keine rsv hat.

wegen erbrecht habe ich mich letztens bei einem versicherungsfachwirt erkundigt, leider meinte er, das wäre nicht versicherbar, da unkalkulierbar für den versicherer.....
steht evtl mal an, aber in dem fall zahle ich den anwalt gern, wenn mein mir unbekannter schwiegervater seinen sohn enterbt hat.

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