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Geschrieben von MäuschenNr.3 am 25.01.2014, 17:01 Uhr

Auch Kindergartenfrage

Meine Freundin wurde von ihrem Mann verlassen, ganz üble Geschichte, die ich nicht weiter austreten möchte...
Er hat ihr freigestellt, mit den Kindern wieder zu ihren Eltern zu gehen, was sie auch gemacht hat. Nun merkt er, dass es etwas aufwändig und unbequem wird und er hätte gern, dass sie mit den Kindern zurückkommt- was sie nicht machen wird, da hat sie niemanden, ...

So nun zur eigentlichen Frage: Sie möchte den Großen hier im Kiga anmelden, er hätte auch einen Platz, könnte ab 01.02. gehen, ABER sie bräuchten die Unterschrift des Vaters, der will natürlich nicht unterschreiben. Gibt es eine Möglichkeit, dass er trotzdem in den Kiga kann?
Es wäre so wichtig für ihn!

 
5 Antworten:

Re: Auch Kindergartenfrage

Antwort von Sternenschnuppe am 25.01.2014, 17:46 Uhr

Unterschrift ersetzen lassen per Gericht.
Wird bei 1.2. allerdings eng.

Neulich habe ich aber gelesen dass Kindergarten zur Alltagssorge gehört und seine Unterschrift rechtlich gar nicht notwendig.

Arbeitet sie oder will arbeiten wenn der Kleine betreut ist ?
Dann bringt es ihn vielleicht zur Unterschrft wenn er ihr Betreuungsunterhalt zahlen muss wenn sie nicht arbeiten gehen kann weil sie das Kind betreut.

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Re: Auch Kindergartenfrage

Antwort von MäuschenNr.3 am 25.01.2014, 18:48 Uhr

Das andere Kind ist erst 1 Jahr geworden, sie wird vorerst nicht arbeiten gehen.

Hast du mir einen Tipp, wo ich suchen kann, wegen der 2. Unterschrift? Das wäre ja der Idealfall! Ich werde mal googlen, vielleicht find ich ja was!

Vielen Dank erstmal!

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Re: Auch Kindergartenfrage

Antwort von Möhrchen am 25.01.2014, 18:53 Uhr

Sid geht wohl besser zum Anwal und läßt sich da beraten. Der macht sicher noch mehr Ärger und merkt erst jetzt was für Konsequenzen das alles hat...

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@Sternenschnuppe

Antwort von Möhrchen am 25.01.2014, 18:59 Uhr

Eine Bekannte hatte deshalb eine Gerichtsverhandlung...sie wollte das Kind in der gleichen Stadt in einem anderen Kiga anmelden und der Vater hat die Einwilligung verweigert...der Richter hat ihm natürlich die Leviten gelesen..aber es kam zur Verhandlung...der Bub ist jetztca. 13

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@Möhrchen

Antwort von MäuschenNr.3 am 25.01.2014, 19:19 Uhr

Das wird noch richtig lustig werden, da hast du wohl recht...

Sie hat bereits eine Anwältin, aber das gestaltet sich alles etwas schwierig mit dem Beihilfeschein (heißt das so?), da läuft gerade der Antrag und solange das nicht durch ist, kann die wohl nicht aktiv werden...

Alles sehr unschön!
Mit dem Jugendamt steht sie auch schon in Kontakt, allerdings muß man da ja auch sehr gefestigt sein. Bis man da beim richtigen Ansprechpartner ist... Das ist hier echt eine Katastrophe!

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