Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Peli75 am 04.08.2004, 0:30 Uhr

Arbeitslosenhilfe ab Januar 2005 Hartz 4 , auch an Ralph/Snoopy

Hi,

ich habe gestern auch diesen Antrag für AlG2 ausgefüllt (16 elendige seiten, man hat das Gefühl, dass man in einigen jahren wohlmöglich noch den Inhalt des Kühlschranks angeben muss)
Es muss die Größe der Wohnung angegeben werden und auch die Kosten, ob es wirklich relevant ist, kann ich dir leider nicht genau sagen. Aber ich habe gehört, dass es nur Wohngeld entsprechend dem Mindestsatz gibt, d.h. er würde nur Wohngeld für eine Miete einer entsprechende Wohnung bekommen und nicht genau abgestimmt auf seine Miete und Größe der Wohnung.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

LG

Peli

 
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