von Catmu am 01.03.2013, 19:05 Uhr |
an wen muss ich mich wenden
Zunächst ist der leibliche Vater und dessen Eltern die 1. Anlaufstelle im Falle eines Falles.
Wenn er nicht will/ kann und die Großeltern auch nicht, wird eine geeignete pflegefamilie gesucht. Dies KANN dann der Vater des 2. Kindes sein.
Das wird aber geprüft falls der fall eintreten sollte, du kannst dies nicht vorab bestimmen,
- an wen muss ich mich wenden - Bine88 01.03.13, 9:20
- Re: an wen muss ich mich wenden - Catmu 01.03.13, 19:05
Bildungspaket? kann das auch ein Halbwaisenkind bekommen?
Druckmittel kind
Erkläre man mir dieses Verhalten...
War das jetzt richtig oder doof...?
Wow, öfter mal was Neues...
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