Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 27.06.2013, 22:25 Uhr

Ähhh

Nächstes Jahr lässt Du ihm über Deinen Anwalt eine Erinnerung an den richterlich festgelegten Termin schicken. Darin der Hinweis, dass Du - sollte er sich nicht melden und andere Termine festlegen - vom... bis... mit dem Kind im Urlaub sein wirst und es ihm freisteht die restlichen Ferien mit dem Kind zu verbringen.

Das ist dann auch für einen Richter nachvollziehbar und man kann nicht von Dir erwarten, dass Du dann Deinen Urlaub umschmeißt (zumal das ja auch nicht in jeder Firma möglich ist).

Auch Termine von Familienfeierlichkeiten würde ich ihm weiträumig über den Anwalt mitteilen lassen um rechtzeitig Kompromisse für die Umgangszeiten erarbeiten zu können.

Auf mehr würde ich mich nicht einlassen.

Wenn ein Richter gegen Dich entscheidet - lege Widerspruch ein! Klage Dich halt notfalls durch die Instanzen unter Berufung auf alte Urteile (die jetzt auf einmal nicht mehr gültig sein sollen) sollte da was drin sein!

 
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