Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 13.01.2005, 15:40 Uhr

adoption

Zur Adoption ist grundsätzlich immer die Zustimmung des leiblichen Vaters erforderlich, auch wenn er keine Sorgerecht hat, nicht zahlt und seit Jahren keinerlei Umgang wahrnimmt. Allerdings gibt es auch genügend Fälle, in denen vom Gericht die Zustimmung des Vaters ersetzt wird, wenn die Adoption nach Überzeugung des Richters dem Kindeswohl ernsthaft dienlich ist - kommt aber auch auf den jeweiligen Richter an, wie "genervt" er ist bzw. wie er das "Kindeswohl" beurteilt...

Also - probieren kann man es mit einem Adoptionsantrag durch den Stiefvater, wie es ausgeht, wenn der leibliche Vater nicht zustimmt, kann aber natürlich niemand sagen...

Ansonsten - wenn der Mutter etwas passiert, könnte durchaus auch der leibliche Vater ins Spiel kommen, allerdings hat der Stiefvater in einem solchen Fall auch gewisse (zugegebenermaßen eingeschränkte) Rechte, und zumindest für einen Übergangszeitraum kommt es wohl öfter vor, dass die Kinder dann bei ihm bleiben dürfen. Kommt aber auch auf's Alter der Kinder an - je älter sie sind, desto mehr "Mitspracherecht" wird ihnen zugesprochen bzw. desto mehr zählt zumindest das, was sie gerne wollen...

 
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