Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 1704 am 12.01.2005, 21:38 Uhr

adoption

hat von euch jemand ne Ahnung: Vrauch ich zur Adoption immer die Zustimmeung des leiblichen vaters??? gibt es da irgendwelche Möglichkeiten? Er hat kein sorgerecht- kein Umgangsrecht und seit 6 Jahren keinerlei Kontakt zu den Kids. Unterhalt auch nie gezahlt. zur Scheidung und zum Sorgerechtsentzug ist er auch nie erschienen- das ging dann auch irgendwann ohne ihn- weil der Richter genervt war. Mein jetziger Mann würd die Kids nämlich gerne adoptieren. Oder andersrum gefragt. wer bekäme die Kids wenn wir was passiert? Käme da der leibliche Vater ins Spiel??

 
2 Antworten:

Also:

Antwort von Andrea25 am 13.01.2005, 9:47 Uhr

der leibliche Vater muss immer gehört werden, allerdings setzt ihm das gericht einen fristtermin. erscheint er nicht (was anzunehmen ist) dann gehts auch ohne ihn.
wenn dir was passiert geht das JA/ gericht auch immer erst den leiblichen Elternteil an. will der nicht dann die anderen verwandten. bei einer adoption ist das dann ja geregelt...

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Re: adoption

Antwort von Leena am 13.01.2005, 15:40 Uhr

Zur Adoption ist grundsätzlich immer die Zustimmung des leiblichen Vaters erforderlich, auch wenn er keine Sorgerecht hat, nicht zahlt und seit Jahren keinerlei Umgang wahrnimmt. Allerdings gibt es auch genügend Fälle, in denen vom Gericht die Zustimmung des Vaters ersetzt wird, wenn die Adoption nach Überzeugung des Richters dem Kindeswohl ernsthaft dienlich ist - kommt aber auch auf den jeweiligen Richter an, wie "genervt" er ist bzw. wie er das "Kindeswohl" beurteilt...

Also - probieren kann man es mit einem Adoptionsantrag durch den Stiefvater, wie es ausgeht, wenn der leibliche Vater nicht zustimmt, kann aber natürlich niemand sagen...

Ansonsten - wenn der Mutter etwas passiert, könnte durchaus auch der leibliche Vater ins Spiel kommen, allerdings hat der Stiefvater in einem solchen Fall auch gewisse (zugegebenermaßen eingeschränkte) Rechte, und zumindest für einen Übergangszeitraum kommt es wohl öfter vor, dass die Kinder dann bei ihm bleiben dürfen. Kommt aber auch auf's Alter der Kinder an - je älter sie sind, desto mehr "Mitspracherecht" wird ihnen zugesprochen bzw. desto mehr zählt zumindest das, was sie gerne wollen...

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