Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 19.10.2005, 11:23 Uhr

achso, noch ne Frage...

Hm also um ehrlich zu sein kommt da wieder ne Frage hoch: Er kommt nicht zu den vereinbarten Terminen und Du unterbindest ihm das Umgangsrecht woraufhin er keinen Unterhalt mehr zahlt, richtig verstanden? Inwiefern unterbindest Du den Kontakt? Und MUSS das sein? Kann man mit ihm nicht reden, bevor Du mit dem Titel kommst? Es kann ja auch sein, dass er es einfach vergessen hat.. haha ja ok vergiss das mal, aber dass er einfach nicht zahlen konnte und es keine böse Absicht war?! Das würde ich erstmal klären, bevor Du vollstrecken läßt. Macht vielleicht weniger Arbeit, Kosten und Ärger.

LG Sue

 
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