Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von amadeus_hates_music am 25.05.2010, 0:32 Uhr

Aber klar !

So wie ich dich bisher immer lese, handelt es sich bei besagter Aktivität keinesfalls um etwas Altersunangemessenes, noch um etwas Verwerfliches.
Es ist also etwas was DU erlaubt hast, in deiner Eigenschaft als Sorgeberechtigte mit ABR. Deshalb würde ich das an deiner Stelle selber mit dem KV besprechen. Denn letztendlich kann das Kind ja nur deshalb seiner Aktivität nachgehen weil DU das erlaubt hast.
Ich denke nicht, daß das Kind das mit dem KV ausdiskutieren sollte. Das wäre eher ganz grundsätzlich DEIN Part.
"Schlampe" und "Hure" (alleine die Möglichkeit, daß derartige Ausdrücke fallen könnten!) ist sowas von jenseits, daß ein Ausdiskutieren zwischen Kind und Vater, per se, unmöglich wird.

LG ahm

 
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