Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Janka_ am 05.02.2010, 16:29 Uhr

@AHM

Ich habe das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Und auch egal welcher Möglichkeiten, brauche ich dem Vater hier wirklich nicht gleich das Schlimmste unterstellen. Er ist lapidar in seinen Ansagen, aber er ist kein Kindsentführer.

ER erfreut sich ungemein an seinem Wochendpapadasein. Mehr Verantwortung möchte der Vater gar nicht.

LG Janka

 
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